Sevachim — Blatt 34b

1Dies ist eine Widerlegung des Reš Laqiš. Eine Widerlegung.

2HABEN SIE &C. AUFGENOMMEN. Reš Laqiš fragte R. Joḥanan : Macht der Untaugliche es zum Zurückbleibenden?

3Dieser erwiderte: Nur [die Absicht]es außerhalb der Frist oder außerhalb des Raumes [zu essen] macht es zum Zurückbleibenden, da diese es zur Verwerflichmachung geeignetmacht.

4R. Zebid lehrte es wie folgt : Reš Laqiš fragte R. Joḥanan : Macht ein untauglicher Becheres zum Zurückbleibenden? Dieser erwiderte: Welcher Ansicht bist du hinsichtlich des Untauglichen selbst: macht der Untaugliche es zum Zurückbleibenden, so macht auch der untaugliche Becher es zum Zurückbleibenden, und macht der Untaugliche es nicht zum Zurückbleibenden, so macht auch der untaugliche Becher es nicht zum Zurückbleibenden.

5R. Jirmeja aus Diphte lehrte es wie folgt: Abajje fragte Raba: Macht ein Becher den anderenzu Verdrängtemoder Zurückbleibendem? Dieser erwiderte:

6Hierüber besteht ein Streit zwischen R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n und den Rabbanan, denn es wird gelehrt: Oben heißt es:und das Blut gieße er aus, und unten heißt es:und das ganze Blut gieße er aus.

7Woher, daß, wenn man das Blut des Sündopfers in vier Becher aufgenommen und aus jedem gesprengthat, alle auf das Fundament zu gießen sind? Es heißt: und das ganze Blut gießeer aus.

8Man könnte glauben, wenn man alle vier Sprengungen aus einem Becher aufgetragen hat, seien alle übrigen auf das Fundament zu gießen, so heißt es: und das Blut. Wie ist dies zu erklären? Dieser wird auf das Fundament gegossen, die übrigen aber in den Kanal.

9R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagte: Woher, daß, wenn man das Blut eines Sündopfers in vier Becher aufgenommen und die vier Sprengungen aus einem Becher aufgetragen hat, alle übrigen auf das Fundament zu gießen sind? Es heißt: und das ganze Blut gieße er aus. – Es heißt ja aber: und das Blut gieße er aus? R. Aši erwiderte: Dies schließt das aus, was im Halse des Tieres zurückbleibt.

10HAT EIN TAUGLICHER ES AUFGENOMMEN UND EINEM UNTAUGLICHEN GEGEBEN &C.

11Und allesist nötig. Würde er es nur vom Untauglichen gelehrt haben, so könnte man glauben, darunter sei ein Unreiner zu verstehen, der beim Gemeindedienste zulässig ist, nicht aber gilt dies von der linken Hand.

12Und würde er es nur von der linken Hand gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil diesam Versöhnungstagezulässig ist, nicht aber gilt dies von einem profanen Gefäß.

13Und würde er es nur von einem profanen Gefäße gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es geheiligt werden kann, nicht aber gilt dies von jenen. Daher ist alles nötig. – Sollte es doch als verdrängtgelten!?

14Rabina sprach zu R. Aši: Folgendes sagte R. Jirmeja aus Diphte im Namen Rabas: Hier ist die Ansicht Ḥanan des Ägypters vertreten, der von der Verdrängung nichts hält.

15Es wird nämlich gelehrt: Ḥanan der Ägypter sagt, selbst wenn das Blutsich bereits im Becher befindet, hole man einen anderen und paare ihm zu.

16R. Aši erklärte : Wenn es in seiner Hand liegt, wird es nicht verdrängt.

17R. Šajasprach: Das, was R. Aši gesagt hat, ist einleuchtend. Derjenige, der von der Verdrängung hält, ist ja R. Jehuda, denn wir haben gelernt: Ferner sagte R. Jehuda: Ist das Blutausgeschüttet worden, so ist der fortzuschickende [Sühnebock] verenden zu lassen, und ist der fortzuschickende [Sühnebock] verendet, so ist das Blut fortzugießen.

18Dagegen wissen wir von ihm, daß er der Ansicht ist, wenn es in seiner Hand liegt, werde es nicht verdrängt, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Einen Becher füllte man mit vermischtem Bluteund goß es mit einem Wurfgegen das Fundament. Hieraus ist zu entnehmen, daß, was in seiner Hand liegt, nicht verdrängt werde; schließe hieraus.

19Der Text. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Man füllte einen Becher vom vermischten Blute, damit, wenn das Blut des einen von ihnen ausgeschüttet worden ist, dieser [sein Opfer] tauglich mache. Sie sprachen zu R. Jehuda: Es ist ja nicht mit in das Dienstgefäß gekommen!? – Woher wissen siees? – Vielmehr: vielleicht ist es nicht mit in das Gefäß gekommen!? Er erwiderte ihnen:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.