Sevachim — Blatt 35b

1hat man es hinsichtlich der Opferteile beabsichtigt, so sind die Opferteile verwerflich. –

2Komm und höre : An den zu verbrennenden Farren und den zu verbrennenden Ziegenböcken kann man eine Veruntreuungbegehen, sobald sie geheiligt worden sind; sind sie geschlachtet worden, so können sie untauglich werden durch einen am selben Tage Untergetauchten, durch einen, dem die Sühne fehlt, und durch Übernachten.

3Doch wohl durch Übernachten des Fleisches, und hieraus ist zu folgern : wenn es durch das Übernachten untauglich wird, so wird es auch durch die Absicht untauglich!? –

4Nein, durch Übernachten der Opferteile. – Wenn es aber im Schlußsatz heißt, daß man an allen eine Veruntreuung begehen könne auch im Aschenraume, bis das Fleisch durchgebrannt ist, so spricht ja wohl der Anfangsatz vom Übernachten des Fleisches!? – Wieso denn, der eine von diesem und der andere von jenem; der Anfangsatz von den Opferteilen und der Schlußsatz vom Fleische.

5Raba wandte ein: Folgendes macht nicht verwerflich und wird nicht verwerflich: die Wolle am Kopfe der Lämmer, das Barthaar der Böcke, die Haut, der Fleischsaft, der Bodensatz, der Abfall, der Kropf, die Knochen, die Adern, die Hörner, die Klauen, der Embryo, die Eihaut, die Milch geheiligter Tiere und die Eier der Turteltauben;

6sie machen nicht verwerflich und werden nicht verwerflich, man ist ihretwegen nicht schuldig wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinheit, und wer davon außerhalbdarbringt, ist frei.

7Dies ist wohl zu verstehen: sie machen nicht verwerflich, das Opfer; sie werden nicht verwerflich, durch das Opfer!? –

8Nein, sie machen nicht verwerflich, das Opfer; sie werden nicht verwerflich, durch sich selbst. – Wozu heißt es demnach wiederum im Schlußsatze: sie machen nicht verwerflich und werden nicht verwerflich!? –

9Wozu heißt es, auch nach deiner Auffassung, wiederum: man ist ihretwegen nicht wegen Verwerflichem schuldig!? Vielmehr lehrt er dies vom Verwerflichen, weil er dies vom Übriggebliebenen und von der Unreinheit lehrt, ebenso auch hierbei; da er lehren will: wer davon außerhalb auf [den Altar] bringt,

10so lehrt er auch: sie machen nicht verwerflich und sie werden nicht verwerflich.

11Raba sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Hat man geheiligte Tiere geschlachtet in der Absicht, den Embryo oder die Eihaut außerhalb zu essen, so hat man sie nicht verwerflich gemacht. Hat man Turteltauben [den Kopf] abgekniffen in der Absicht, die Eier außerhalb zu essen, so macht man sie nicht verwerflich.

12Später aber lehrt er, daß man wegen der Milch geheiligter Tiere und der Eier von Turteltauben nicht wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinheit schuldig sei, wonach man wegen des Embryos und der Eihaut wohl schuldig ist.

13Wahrscheinlich gilt das eine von dem Falle, wenn es durch das Opfer erfolgt ist, und das andere von dem Falle, wenn durch sieselbst. Schließe hieraus.

14Dort haben wir gelernt: Und Fehlerbehaftete; R. A͑qiba erklärt Fehlerbehafteteals tauglich.

15R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: R. A͑qiba erklärt sie als tauglich, nur wenn es sich um ein Augenhäutchen handelt, weil solche beim Geflügelopfer tauglichsind, ferner auch nur dann, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgtist.

16R. Ḥija b. Abba sagte: R. A͑qiba pflichtet jedoch hinsichtlich eines weiblichen Brandopfersbei, denn bei einem solchen ist es ebenso, wie bei der Heiligung nachdem Gebrechen.

17R. Zera wandte ein: Wer davonaußerhalb darbringt, ist frei. Demnach ist er schuldig, wenn [vom Fleisch] der Mutter, und dies kann ja nur bei einem weiblichen Brandopfervorkommen.

18Allerdings kann hier, wenn du sagst, R. A͑qiba sei der Ansicht, wenn ein weibliches Brandopfer [auf den Altar] gekommen ist, sei es nicht herabzunehmen, die Ansicht R. A͑qibas vertreten sein, wessen Ansicht aber ist hier vertreten, wenn du sagst, wenn es hinaufgekommen ist, sei es herabzunehmen!? –

19Deduziere wie folgt: wer davon außerhalb darbringt, ist frei, wenn aber von den Opferteilender Mutter, so ist er schuldig. –

20Es heißt ja aber ‘davon’, und entsprechend ist ja auch hinsichtlich der Mutterzu deduzieren!? – Lies vielmehr: wer von den Opferteilenaußerhalb darbringt, ist frei; wenn aber von den Opferteilen der Mutter, so ist er schuldig.

21HAT MAN [DAS OPFER] GESCHLACHTET IN DER ABSICHT, DAS BLUT ODER DIE OPFERTEILE BIS ZUM FOLGENDEN TAGE ZURÜCKZULASSEN ODER AUSSERHALBHINAUSZUBRINGEN, SO IST ES NACH R. JEHUDA UNTAUGLICHUND NACH DEN WEISEN TAUGLICH. WENN IN DER ABSICHT, [DAS BLUT] AUF DIE ALTARRAMPE, NICHT GEGEN DAS FUNDAMENT, DAS OBERHALB ZU SPRENGENDE UNTERHALB, DAS UNTERHALB ZU SPRENGENDE OBERHALB,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.