Sevachim — Blatt 36b

1sei man schuldig,

2es wird ja gelehrt: R. Jehuda sagte: Man könnte glauben, man sei schuldig, wenn man ein Sündopfer in der Südseite geschlachtet hat, so heißt es:du sollst dem Herrn, deinem Gott, kein Rind, kein Schaf &c. oder sonst etwas Schlechtes schlachten; du kannst ihn nur wegen des Schlechten schuldig erklären, nicht aber wegen eines in der Südseite geschlachteten Sündopfers!? – Zwei Tannaím streiten über die Ansicht R. Jehudas.

3Raba sagte : R. Jehuda pflichtet jedoch bei, daß man es nachherverwerflich machenkönne.

4R. Abba sagte: Dies ist auch zu beweisen; vor dem Sprengen ist die Verwerflichkeitohne Bedeutung, und durch das Sprengenbleibt die Verwerflichmachung bestehen.

5Dies ist aber nichts; in diesem Falle ist es eine Absicht, in jenem Falle sind es zweiAbsichten.

6R. Hona wandte gegen R. Abba ein: [Hat er beabsichtigt,] das oberhalb zu sprengende unterhalb oder das unterhalb zu sprengende oberhalb zu sprengen, so ist es, wenn es sofort [zu tun], tauglich. Beabsichtigt mannachher, daß dies außerhalb des Raumes erfolge, so ist es untauglich und man verfällt nichtder Ausrottung; daß es außerhalb der Frist erfolge, so ist es verwerflich, und man verfällt der Ausrottung;

7wenn aber es am folgenden Tage [zu tun], so ist es untauglich; beabsichtigt man nachher, daß dies außerhalb der Frist oder des Raumes erfolge, so ist es untauglich und man verfällt nicht der Ausrottung. Dies ist eine Widerlegung des R. Abba. Eine Widerlegung.

8R. Ḥisda sagte im Namen des Rabina b. Sila : Hat man beabsichtigt, daß Unreine am folgenden Tage davon essen, so ist manschuldig. Raba sagte : Dies ist auch zu beweisen; das Fleisch ist vor dem Sprengen nichtbrauchbar, dennoch wird es durch die Absicht untauglich.

9Dies ist aber nichts; in diesem Falle wird es durch das Sprengen brauchbar, in jenem Falle wird es überhaupt nicht brauchbar.

10R. Ḥisda sagte: R. Dimi b. Ḥenana pflegte zu sagen: Wegen ungebratenen Fleisches vom Pesaḥopfer und wegen der Dankopferbrote, von denen [die priesterlichen Abgaben] nicht abgehoben worden sind, ist man wegen Unreinheitschuldig.

11Raba sagte: Dies ist auch zu beweisen, denn es wird gelehrt :Dem Herrn [dargebrachtes], dies schließt die Opferteile von minderheiligen Opfern hinsichtlich der Unreinheitein.

12Wegen dieser ist man wegen Unreinheit schuldig, obgleich sie zum Essen ungeeignet sind, ebenso ist man auch wegen jener wegen Unreinheit schuldig, obgleich sie zum Essen ungeeignet sind.

13Dies ist aber nichts; Opferteile von minderheiligen Opfern sind für Gottbrauchbar, während das ungebratene Fleisch vom Pesaḥopfer und die Dankopferbrote, von denen [die priesterlichen Abgaben] nicht abgehoben worden sind, weder für Gott noch für einen Gemeinen brauchbar sind.

14Eine andere Lesart: Die Opferteile sind ja ebenfalls nicht brauchbar. Dies ist aber nichts; diese sind für ihren Zweck brauchbar, jene aber sind überhaupt nicht brauchbar.

15DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, ALLES, WAS AUF DEN ÄUSSEREN ALTAR ZU SPRENGEN IST, SÜHNT, AUCH WENN MAN NUR EINE SPRENGUNG AUFGETRAGEN HAT, BEIM SÜNDOPFER ABER NUR WENN ZWEI SPRENGUNGEN; DIE SCHULE HILLELS SAGT, AUCH BEIM SÜNDOPFER SÜHNT ES, WENN MAN NUR EINE SPRENGUNG AUFGETRAGEN HAT.

16DAHER HAT MAN, WENN MAN DIE ERSTE VORSCHRIFTSMÄSSIG UND DIE ANDERE AUSSERHALB DER FRIST AUFGETRAGEN HAT, SÜHNE ERLANGT;

17HAT MAN DIE ERSTE AUSSERHALB DER FRIST UND DIE ANDERE AUSSERHALB DES RAUMES AUFGETRAGEN, SO IST ES VERWERFLICHES, UND MAN VERFÄLLT DER AUSROTTUNG .

18HAT MAN BEI ALLEN, DIE AUF DEN INNEREN ALTAR ZU SPRENGEN SIND, AUCH NUR EINE SPRENGUNG UNTERLASSEN, SO HAT MAN KEINE SÜNNE ERLANGT. DAHER IST ES, WENN MAN ALLE VORSCHRIFTSMÄSSIG UND EINE UNVORSCHRIFTSMÄSSIG AUFGETRAGEN HAT, UNTAUGLICH UND MAN VERFÄLLT NICHT DER AUSROTTUNG.

19GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß man bei dem, was auf den äußeren Altar zu sprengen ist, Sühne erlangt hat, auch wenn man nur eine Sprengung auf getragen hat? Es heißt: das Blut deiner Schlachtopfer ist auszugießen. – Deutet dies denn hierauf, dies ist ja für folgende Lehre nötig!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.