Sevachim — Blatt 38b
1doch wohl auf die Mitte des Altars, wie die Leute zu sagen pflegen: die Glanzzeit des Tages, das ist die Mittagsstunde!? Raba b. Sila erwiderte: Nein, auf das Dach; so heißt es auch:wie der Himmel selbst an Klarheit. –
2Es war ja noch das zurückbleibende [Blut]vorhanden!? – Das zurückbleibende ist nicht unerläßlich. –
3Auch bei den inneren [Opfern] war ja zurückbleibendes vorhanden, von dem jemand der Ansicht ist, daß es unerläßlich ist!? – Wir sprechen [von den Sprengungen] an einer Stelle.
4Es wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Die Schule Šammajs sagt, die zwei Sprengungen beim Sündopfer und die eine bei allen übrigen Schlachtopfern machen sie erlaubtund zur Verwerflichmachunggeeignet.
5Die Schule Hillels sagt, die eine Sprengung beim Sündopfer und eine auch bei allen übrigen Schlachtopfern mache sie erlaubt und zur Verwerflichmachung geeignet.
6R. Oša͑ja wandte ein: Demnach sollte er es doch unter den Erleichterungen der Schule Šammajs und den Erschwerungen der Schule Hillelslehren!?
7Raba erwiderte ihm: Bei der Erörterunghandelte es sich um die Erlaubtmachung, wobei die Schule Šammajs erschwerend ist.
8R. Joḥanan sagte : Die drei Sprengungenbeim Sündopfer sindnicht nachts aufzutragen, sie werden nach dem Todeaufgetragen, und wer davon außerhalbaufträgt, ist schuldig.
9R. Papa sagte: In mancher Hinsicht gleichen sie dem Anfangund in mancher Hinsicht gleichen sie dem Schlüsse;
10hinsichtlich [des Sprengens] außerhalb, nachts, [durch einen] Gemeinen, [mit einem] Dienstgefäße, [auf das] Horn, [mit dem] Finger, des Waschensund des Zurückgebliebenengleichen sie dem Anfang,
11und hinsichtlich des Todes, der Nichterlaubtmachung, der Nichtverwerflichmachung und des Nichthineinbringens in das Inneregleichen sie dem Schlüsse.
12R. Papa sprach : Diesentnehme ich aus der folgenden Lehre : Ist [Blut] vom Halse auf das Gewand gespritzt, so braucht es nicht gewaschen zu werden, wenn vom Horn und vom Fundament, so braucht es nicht gewaschen zu werden. Demnach muß es gewaschen werden, wenn von dem, was für das Horn geeignetist. –
13Nach deiner Auffassung wäre ja auch auszulegen : wenn vom Fundament, so braucht es nicht gewaschen zu werden; demnach muß es gewaschen werden, wenn von dem, das für das Fundament geeignetist, während es ja heißt:der sprengt, ausgenommen dieses, da gesprengt worden ist!?
14Hier ist vielmehr die Ansicht R. Neḥemjas vertreten, denn wir haben gelernt: R. Neḥemja sagt, hat man das zurückbleibende Blut außerhalb dargebracht, sei man schuldig. –
15R. Neḥemja ist allerdings dieser Ansicht hinsichtlich der Darbringung, da dies auch von den Opfergliedern und dem Schmergilt, ist er etwa dieser Ansicht auch hinsichtlich des Waschens!? – Freilich, es wird auch gelehrt:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.