Sevachim — Blatt 39a
1Wegen des Blutes, das auf das Fundament gehört, ist das Waschen erforderlich, dabei ist die Absichtvon Wirkung und wer davon außerhalb darbringt, ist schuldig;
2wegen des Blutes, das in den Kanal zu gießen ist, ist das Waschen nicht erforderlich, dabei ist die Absicht nicht von Wirkung und wer davon außerhalb darbringt, ist frei.
3Derjenige, welcher sagt, wenn man davon außerhalb darbringt, sei man schuldig, ist ja R. Neḥemja, und er lehrt, das Waschen sei erforderlich. –
4Ist denn dabei die Absicht von Wirkung, es wird ja gelehrt: ausgenommen ist das Zurückbleibende und die Aufräucherung der Opfer teile, von denen die Sühne nicht abhängt, da bei diesen die Absicht nicht von Wirkung ist!? –
5Jene Lehre bezieht sich auf die drei Sprengungen beim Sündopfer. –
6Wieso heißt es demnach: das auf das Fundament gehört, dieses gehört ja auf die Hörner!? – Lies: das des Fundamentes benötigt. – Wieso ist dabei die Absicht von Wirkung, du sagtest ja, es gleiche hinsichtlich der Nichterlaubtmachung, der Nichtverwerflichmachung und des Nichthineinbringens dem Schlüsse!? –
7Vielmehr, jene Lehre bezieht sich auf das im Innern zu sprengende Blut. –
8Somit ist man beim außen zu sprengenden Blute frei; weshalb lehrt er es demnach vom Blute, das in den Kanal zu gießen ist, sollte er doch bei jenem selbsteinen Unterschied machen: dies gilt nur vom innerhalb zu sprengenden Blute, beim außen zu sprengenden aber ist man frei!? –
9Hier ist die Ansicht R. Neḥemjas vertreten, welcher sagt, wenn man das zurückbleibende Blut außerhalb dargebracht hat, sei man schuldig, somit könnte er nicht drei Fälle der Erleichterung gegenüber den drei Fällen der Erschwerung lehren.
10Rabina erklärte : Vom Horn, wörtlich, Vom Fundament, von dem, was für das Fundament geeignetist.
11R. Taḥlipha b. Gaza sprach zu Rabina: Vielleicht bei beidem: von dem, was dafür geeignet ist!? – Was soll dies; wenn esbei dem, was für das Horn geeignetist, nicht nötig ist, um wieviel weniger bei dem, was für das Fundament geeignet ist!? Vielmehr [ist zu erklären:] vom Horn, wörtlich; vom Fundament, was für das Fundament geeignet ist.
12HAT MAN BEI ALLEN, DIE AUF DEN INNEREN ALTAR ZU SPRENGEN &C. Die Rabbanan lehrten:Er verfahre, wie er verfahren hat; was lehrtdies?
13Es ist eine Wiederholung [des Gebotes] des Besprengens; dies lehrt, daß, wenn man eine von den Besprengungen unterlassen hat, alles, was man getan hat, nichtig sei. Ich weiß dies von den siebenBesprengungen, die immer unerläßlich sind, woher dies von den vierSprengungen? Es heißt:so verfahre er.
14Mitdem Farren, das ist der Farre des Versöhnungstages;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.