Sevachim — Blatt 3b
1sollte denn, wenn dies als Schutz bei der schwereren [Unreinheit] einer Leiche gilt, wobei die Teilung von Zeltenüblich ist, dies auch bei der leichteren eines Tongefäßes gelten, wobei die Teilung von Zelten nicht üblich ist!? –
2Richtig ist esallerdings nach den Rabbanan, wie ist es aber nach R. Elie͑zer zu erklären!? –
3R. Elie͑zer folgert dies [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere. –
4Demnach sollte man es auch dort [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern : wenn Heiliges durch Heiliges entweihtwird, um wieviel mehr durch Profanes!? –
5Vielmehr, der Grund Rabhs ist nach R. Elea͑ zu erklären, denn R. Elea͑ sagte : Folgendes ist der Grund Rabhs :Sie sollen die heiligen Gaben der Kinder Jisraéls nicht entweihen, was sie für den Herrn abheben; Heiliges kann Heiliges entweihen, Profanes aber kann Heiliges nicht entweihen. –
6Demnach hebt der Schriftvers [den Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere auf, somit sollte auch hierbei [das Wort] Innern[den Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere aufheben!? –
7[Das Wort] Innern ist wegen des Falles nötig, wenn man Speisen mit Lehm überklebt und sie in den Luftraum des Ofens gebracht hat, denn man könnte glauben, da sie durch Berührung nicht unrein werden, werden sie auch durch den Luftraum nicht unrein. –
8Und die Rabbanan!? – Dieserhalb ist kein Schriftvers nötig.
9R. Joseph b. Ami wies auf einen zwischen der Verwechselung des Opfers und der Verwechselung des Eigentümers bestehenden Widerspruch hin und erklärte es auch.
10Kann Rabh denn gesagt haben, ein Sündopfer, das man auf den Namen eines Sündopfersgeschlachtet hat, sei tauglich, und wenn auf den Namen eines Brandopfers, sei es untauglich, wonach es durch eine andere Art untauglich und durch dieselbe Art nicht untauglich wird,
11Rabh sagte ja, wenn man ein Sündopfer auf den Namen eines [anderen], der ein Sündopfer darzubringen hat, geschlachtet hat, sei es untauglich, und wenn auf einen, der ein Brandopfer darzubringen hat, sei es tauglich, wonach es durch dieselbe Art untauglich und durch eine andere Art nicht untauglich wird!?
12Er erklärte es auch: von jenem Fall sagt der Allbarmherzige :er soll es als Sündopfer schlachten, und das Sündopfer ist ja auf den Namen eines Sündopfersgeschlachtet worden,
13von diesem aber heißt es:er soll ihm Sühne schaffen, ihm, nicht aber seinem Nächsten, wenn der Nächste ihm gleicht, wenn er derselben Sühne wie er bedarf.
14R. Ḥabiba wies auf einen zwischen der Verwechselung des Eigentümers und [dem Gesetz] vom Innern des Innernbesteilenden Widerspruch hin und erklärte es auch.
15Kann Rabh denn gesagt haben, ein Sündopfer, das man auf den Namen eines [anderen, der ein Sündopfer darzubringen hat, geschlachtet hat, sei untauglich, und wenn auf einen,] der ein Brandopfer darzubringen hat, sei es untauglich, wonach es nur durch dieselbe Art untauglich wird, durch eine andere Art aber nicht untauglich wird,
16dem widersprechend wird ja gelehrt: In seinem Innern, nicht aber im Innern seines Innern, und sogar ein Abspülgefäß schütze!?
17Er erklärte es auch: [das Wort] Innern wird viermal genannt: Innern, seinemInnern, Innern, seinem Innern ;
18einmal ist es an sich nötig, einmal wegen der Wortanalogie,
19einmal, daß dies nur von seinemInnern gilt, nicht aber vom Innern eines anderen, und einmal, daß dies nur von seinem Innern gilt, nicht aber vom Innern seines Innern, und daß sogar ein Abspülgefäß schütze.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.