Sevachim — Blatt 4a

1Woher, daß das Schlachten auf den Namenerfolgen müsse? – Die Schrift sagt:wenn seine Schlachtung ein Heilsopfer ist, das Schlachten muß auf den richtigen Namen erfolgen. –

2Vielleicht ist dies nur der Name!? –

3Es heißt:der das Blut des Heilsopfers darbringt, und:der das Blut des Heilsopfers sprengt, und es heißt nicht Schlachtung, hierbei aber heißt es Schlachtung, somit ist hieraus zu entnehmen, daß das Schlachten auf den Namen des Heilsopfers erfolgen muß. –

4Wir wissen dies vom Schlachten, woher dies von den übrigen Verrichtungen?

5Wollte man sagen, man entnehme es vom Schlachten, so gilt dies vielleicht nur vom Schlachten, weil auch das Pesaḥopfer untauglich ist, wenn dies auf den Namen solcher, die davon nicht essen, erfolgt!? –

6Vielmehr, die Schrift sagt: der das Blut des Heilsopfers darbringt, die [Blut]aufnahmemuß auf den Namen des Heilsopfers erfolgen. –

7Sollte es doch der Allbarmherzige nur von der [Blut]aufnahme geschrieben haben, und man würde es hiervon auch hinsichtlich des Schlachtens gefolgert haben!? –

8Man könnte entgegnen: wohl gilt dies von der [Blut]aufnahme, weil es durch einen Gemeinen oder durch ein Weib ungültig ist. –

9Wir wissen dies also vom Schlachten und von der [Blut]aufnahme, woher dies vom Sprengen?

10Wollte man sagen, man entnehme es von jenen, so gilt dies vielleicht nur von jenen, weil sie in der Nordseiteerfolgen müssen und bei den inneren Sündopfernstattfinden!? –

11Vielmehr, die Schrift sagt: der das Blut des Heilsopfers sprengt, das Sprengen muß auf den Namen des Heilsopfers erfolgen. –

12Sollte es der Allbarmherzige nur vom Sprengen geschrieben haben, und man würde es hiervon auch hinsichtlich jener gefolgert haben!? –

13Man könnte entgegnen: wohl gilt dies vom Sprengen, weil dieserhalb ein Gemeiner sich des Todes schuldig macht. –

14Wir wissen dies von diesen allen, woher dies vom Hinbringen?

15Wollte man sagen, man entnehme es von diesen, so gilt dies vielleicht nur von diesen, weil es Verrichtungen sind, die nicht umgangen werden können, während das Hinbringen umgangen werden kann!? –

16Vielmehr, die Schrift sagt:der Priester soll alles auf den Altar bringen und auf räuchern, und der Meister sagte, darunter sei das Hinbringen der Opferstücke zur Altarrampe zu verstehen. Ferner wird gelehrt :Sie sollen darbringen, das ist die Blutaufnahme, und der Allbarmherzige gebraucht hierbei deshalb den Ausdruck bringen, um zu sagen, daß das Hinbringen nicht von der [Blut]aufnahme auszuschließen sei. –

17Wir wissen dies von der Verwechselung des Opfers, woher dies von der Verwechselung des Eigentümers!?

18R. Pinḥas, Sohn des R. Ami, erwiderte: Die Schrift sagt:und das Fleisch der Schlachtung des Heils-Dankopfers, das Schlachten muß auf den Namen des Dankopfers erfolgen, und da dies auf die Verwechselung des Opfers nicht zu beziehen ist, denn dies wird bereits aus jenemgefolgert, so beziehe man es auf die Verwechselung des Eigentümers. –

19Ist diesdenn hierfür zu verwenden, dies ist ja für folgende Lehre nötig: Und das Fleisch der Schlachtung des Heils-Dank-opfers ; Abba-Ḥanin sagte im Namen R. Elie͑zers : Dies lehrt, daß, wenn man ein Dankopfer auf den Namen eines Heilsopfers geschlachtet hat, es tauglich, und wenn man ein Heilsopfer auf den Namen eines Dankopfers geschlachtet hat, es untauglichsei. Welchen Unterschied gibt es zwischen beiden? Das Dankopfer heißt auch Heilsopfer, das Heilsopfer aber heißt nicht Dankopfer!? –

20Wir entnehmen dies aus [dem Wort] Schlachtung. –

21Aber auch dieses ist ja für folgende Lehre nötig: Woher diesvom Sünd- und vom Schuldopfer? – es heißt: Schlachtung!? –

22Der Schriftvers könnte ja gelautet haben: das Fleisch des Heils-Dankopfers, wenn es aber der Schlachtungheißt, so ist beides zu entnehmen. –

23Wir wissen dies alsohinsichtlich des Schlachtens, woher dies hinsichtlich der übrigen Verrichtungen?

24Wollte man sagen, man entnehme diese vom Schlachten, so gilt dies vielleicht nur vom Schlachten, weil auch das Pesaḥopfer untauglich ist, wenn dies auf den Namen solcher erfolgt, die davon nicht essen!? –

25Bei der Verwechselung des Opfers heißt es Schlachtung und bei der Verwechselung des Eigentümers heißt es Schlachtung, wie nun bei der Verwechselung des Opfers zwischen dem Schlachten und den übrigen Verrichtungen nicht unterschieden wird, ebenso ist auch bei der Verwechselung des Eigentümers zwischen dem Schlachten und den übrigen Verrichtungen nicht zu unterscheiden. –

26Dies ist ja zu widerlegen : wohl gilt dies von der Verwechselung des Opfers, denn die Untauglichkeit haftet an diesemselbst, ferner erstreckt es sich auf alle vierVerrichtungen,

27ferner bleibt es auch nach dem Tod[des Eigentümers] bestehen, und ferner gilt dies bei einer Gemeinde wie bei einem einzelnen!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.