Sevachim — Blatt 43a

1DEM SPEISOPFER DER PRIESTER, DEM SPEISOPFER DES GESALBTEN PRIESTERS, DEM BLUTE UND DEM BESONDERS DARGEBRACHTEN GUSSOPFER – SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, AUCH BEIM MIT EINEM VIEH DARGEBRACHTEN.

2BEIM LOG ÖL DES AUSSÄTZIGENIST MAN, WIE R. ŠIMO͑N SAGT, WEGEN VERWERFLICHEM NICHT SCHULDIG, UND WIE R. MEÍR SAGT, WEGEN VERWERFLICHEM SCHULDIG, WEIL DAS BLUT DES SCHULDOPFERS ES ERLAUBT MACHT, UND MAN BEI ALLEM, WAS DURCH ANDERES ERLAUBT WIRD, OB FÜR MENSCHEN ODER FÜR DEN AL TAR, WEGEN VERWERFLICHEM SCHULDIG IST.

3BEIM BRANDOPFER MACHT DAS BLUT DAS FLEISCH FÜR DEN ALTAR UND DIE HAUT FÜR DIE PRIESTER ERLAUBT: BEIM GEFLÜGEL-BRANDOPFER MACHT DAS BLUT DAS FLEISCH FÜR DEN ALTAR ERLAUBT; BEIM GEFLÜGEL-SÜNDOPFER MACHT DAS BLUT DAS FLEISCH FÜR DIE PRIESTER ERLAUBT; BEI DEN ZU VERBRENNENDEN FARREN UND DEN ZU VERBRENNENDEN ZIEGENBÖCKEN MACHT DAS BIUT DIE OPFERTEILE ZUR DARBRINGUNG ERLAUBT.

4R. ŠIMO͑N SAGT, BEI ALLEM, WAS NICHT GLEICH DEM HEILSOPFERAUF DEM ÄUSSEREN ALTAR DARGEBRACHT WIRD, IST MAN NICHT WEGEN VERWERFLICHEM SCHULDIG.

5GEMARA. U͑la sagte: Hat man einen verwerflichen Haufen auf den Altar gebracht, so ist ihm die Verwerflichkeit genommen; wenn er andere verwerflich machen kann, um wieviel mehr sich selbst. – Wie meinter es? – Er meint es wie folgt: wieso kann er, wenn er nicht entgegengenommen wird, anderes zur Verwerflichkeit bringen. –

6Er lehrt uns also, daß man dessentwegen nicht wegen Verwerflichem schuldig ist, und dies haben wir ja bereits gelernt: bei folgenden Dingen ist man nicht wegen Verwerflichem schuldig: beim Haufen, dem Räucherwerke, dem Weihrauch, dem Speisopfer der Priester, dem Speisopfer des gesalbten Priesters, dem Speisopfer der Gußopfer, und dem Blute.

7Und wenn etwa, daß er, wenn er [auf den Altar] gekommen ist, nicht herabzunehmen sei, so haben wir ja auch dies gelernt: wenn Übernachtetes, Hinausgekommenes, Unreines, außerhalb der Frist oder außerhalb des Raumes Geschlachtetes [auf den Altar] gekommen ist, so ist es nicht her abzunehmen.

8Und wenn etwa, daß, wenn es her abgenommen worden ist, es [nicht] wieder hinaufzulegen ist, so haben wir ja auch dies gelernt: wie sie, wenn sie hinaufgekommen sind, nicht herabzunehmen sind, ebenso sind sie, wenn sie herabgenommen worden sind, nicht wieder hinaufzulegen!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn das Feuer ihn erfaßthat. –

9Aber auch dies lehrte ja U͑la bereits einmal, denn U͑la sagte: diesgilt nur von dem Falle, wenn das Feuer sie noch nicht erfaßt hat, hat sie aber das Feuer erfaßt, so kommen sie wieder hinauf!? – Man könnte glauben, dies gelte nur von einem

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.