Sevachim — Blatt 44b

1Das besonders dargebrachte Logwird ja nach aller Ansicht durch die Sprengungen erlaubt, dennoch wird es dabei nicht verwerflich gemacht!? Es wird nämlich gelehrt: Beim Log Öl des Aussätzigen ist man wegen Verwerflichem schuldig, weil das Blut es für die Daumentauglich macht – so R. Meír.

2Sie sprachen zu R. Meír: Jemand kann ja sein Schuldopfer jetzt und das Log [Öl] nach zehn Tagen bringen. Er erwiderte ihnen: Ich spreche nur von dem Falle, wenn es zusammen mit dem Schuldopfer dargebracht wird.

3Vielmehr, erklärte R. Jirmeja, tatsächlich ist hier R. Meír vertreten, und man streiche [das Wort] Gußopfer. Abajje erklärte: Tatsächlich streiche man es nicht, denn er lehrt diesvom Log [Öl], das zum Schuldopfer dargebracht wird, und dasselbe gilt auch vom Gußopfer, das zum Schlachtopfer dargebracht wird, und nachher lehrt er esvom Gußopfer, das besonders dargebracht wird, und dasselbe gilt auch vom Log [Öl], das besonders dargebracht wird.

4BEIM GEFLÜGEL-SÜNDOPFER MACHT DAS BLUT DAS FLEISCH FÜR DIE PRIESTER ERLAUBT. Woher dies? Levi lehrte:

5All ihre Opfer, dies schließt das Log Öl des Aussätzigen ein. Man könnte glauben, der Allbarmherzige sagt ja vom Feuer, und dieses bleibt ja nicht vom Feuer zurück, so lehrt er uns.

6All ihre Speisopfer, dies schließt das Speisopfer der Schwingegarbe und das Speisopfer der Eifersuchtein. Man könnte glauben, es heißt ja:sie sollen das verzehren, womit die Sühne vollzogen wurde, während das Speisopfer der Schwingegarbe zur Erlaubtmachung und das Speisopfer der Eifersucht zur Aufklärung der Sünde gebracht wird, so lehrt er uns.

7Alle ihre Sündopfer, dies schließt das Geflügel-Sündopfer ein. Man könnte glauben, es seiAas, so lehrt er uns.

8Alle ihre Schuldopfer, dies schließt das Schuldopfer des Nazirs und das Schuldopfer des Aussätzigen ein. – Vom Schuldopfer des Aussätzigen ist diesja ausdrücklich geschrieben!? –

9Vielmehr, dies schließt das Schuldopfer des Nazirs ein, daß es dem Schuldopfer des Aussätzigen gleiche. Man könnte glauben, dieses wird ja nur zur Tauglichmachungdargebracht, so lehrt er uns.

10Das sie erstatten, das ist das von einem Proselyten Geraubte. Es gehört dir, es ist dein Eigentum, sogar zur Antrauung einer Frau.

11Es wird gelehrt : R. Elea͑zar sagte im Namen R. Jose des Galiläers : Hat er siebei einem Dienst, der außerhalbzu verrichten ist, verwerflich gemacht, so sind sie verwerflich, und wenn bei einem Dienst, der im Innern zu verrichten ist, so sind sie nicht verwerflich.

12Zum Beispiel: wenn er außerhalb steht und sagt, er schlachte, um vom Blute morgen zu sprengen, so hat er nicht verwerflich gemacht, denn die Absicht ist außerhalb hinsichtlich einer Handlung erfolgt, die im Innern zu verrichten ist; er hat daher nicht verwerflich gemacht. Wenn er im Innern steht und sagt, er sprenge in der Absicht, morgen die Opferteile auf zuräuchern und das zurückbleibende [Blut] auszugießen, so hat er nicht verwerflich gemacht, denn die Absicht ist im Innern hinsichtlich einer Handlung erfolgt, die außerhalb zu verrichten ist.

13Wenn er aber außerhalb steht und sagt, er schlachte in der Absicht, morgen das zurückbleibende [Blut] auszugießen oder die Opferteile morgen auf zuräuchern, so hat er verwerflich gemacht, denn die Absicht ist außerhalb hinsichtlich einer Handlung erfolgt, die außerhalb zu verrichten ist.

14R. JehoŠua͑ b. Levi sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers:wie es vom Rinde der Heilsopfer-Schlachtung abgehoben wird; was ist von jetzt abvom Rinde der Heilsopferschlachtung zu lernen?

15Vielmehr vergleicht er den Farren des gesalbten Priesters mit dem Rinde der Heilsopfer-Schlachtung: wie beim Rinde der Heilsopfer-Schlachtung Absicht und Handlung am äußeren Altar erfolgenmüssen, ebenso müssen auch beim Farren des gesalbten Priesters Absicht und Verrichtung am äußeren Altar erfolgen.

16R. Nahman sagte im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs : Die Halakha ist, wie R. Elea͑zar im Namen R.Joses lehrte.

17Raba sprach:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.