Sevachim — Blatt 45a
1Eine Halakha für die messianische [Zeit] ! Abajje sprach zu ihm : Demnach braucht ja auch die ganze [Lehre von der] Schlachtung der Opfer nicht gelehrt zu werden, denn sie ist eine Lehre für die messianische Zeit!? Vielmehr forsche man, um Belohnungzu erhalten, ebenso auch hierbei: man forsche, um Belohnung zu erhalten. – Ich meine es wie folgt: wozu die Feststellung der Halakha. Eine andere Lesart: Er erwiderte ihm : Ich spreche von der Halakha.
2BEI OPFERN VON NICHTJÜDEN IST MAN WEGEN VERWERFLICHEM, ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINHEIT NICHT SCHULDIG, UND WER SIE AUSSERHALB SCHLACHTET, IST NACH R. ŠIMO͑N FREI UND NACH R. JOSE SCHULDIG.
3GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Von Opfern von Nichtjuden darf man nichts genießen, man begeht an ihnen keine Veruntreuung, man ist bei ihnen nicht schuldig wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinheit,
4sie werden nicht eingetauscht, und siebringen kein Gußopferdar; zu ihren [Schlacht]opfern aber ist ein Gußopfer erforderlich – so R. Šimo͑n.
5R. Jose sprach: Ich finde, daß bei allem zu erschweren ist, denn auch von ihnen heißt es :für den Herrn. Dies gilt nur vom Geheiligten für den Altar, am Geheiligten für den Tempelreparaturfonds aber begeht man eine Veruntreuung.
6«Nichts genießen, man begeht an ihnen keine Veruntreuung.» Nichts genießen, rabbanitisch;
7man begeht keine Veruntreuung, denn dies ist aus [dem Worte] Sünde zu entnehmen, das auch bei der Hebegebraucht wird, und bei dieser heißt esKinder Jisraél, nicht aber Nichtjuden.
8«Man ist bei ihnen nicht schuldig wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinheit.» Aus welchem Grunde? – Hinsichtlich des Verwerflichen ist dies durch [das Wort] Sünde vom Übriggebliebenen zu entnehmen,
9und hinsichtlich des Übriggebliebenen ist dies durch [das Wort] entweihen von der Unreinheit zu entnehmen, und bei der Unreinheit heißt esKinder Jisraél, nicht aber Nichtjuden.
10«Sie werden nicht eingetauscht.» Aus welchem Grunde? – Das Eingetauschte wird mit dem Viehzehnten und der Viehzehnt wird mit dem Getreidezehnten verglichen, und beim Getreidezehnten heißt esKinder Jisraél, nicht aber Nichtjuden. –
11Kann denn von dem, was durch Vergleichung gefolgert wird, durch Vergleichung gefolgert werden!? – Der Getreidezehnt ist Profanes. –
12Einleuchtend ist es nach demjenigen, welcher sagt, man richte sich nach dem, wovon gefolgert wird, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man richte sich nach dem Gefolgerten!? –
13Vielmehr, der Viehzehnt ist eine Pflicht, für die keine Zeit festgesetzt ist, und eine Pflicht, für die keine Zeit festgesetzt ist, obliegt nur Jisraéliten und nicht Nichtjuden.
14«Sie bringen kein Gußopfer dar.» Die Rabbanan lehrten:Eingeborener, ein Eingeborener bringt Gußopfer dar, nicht aber bringt ein Nichtjude Gußopfer dar. Man könnte glauben, auch zu seinem Brandopfer sei kein Gußopfer erforderlich, so heißt esso.
15«R. Jose sprach: Ich finde, daß bei allem zu erschweren ist &c.» Aus welchem Grunde? –
16Er ist der Ansicht, die Folgerung durch [das Wort] Sünde von der Hebe erstrecke sich nur auf das, was gleich der Hebe an sich heilig ist, nicht aber auf Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds, wobei nur der Geldwert heilig ist.
17Die Rabbanan lehrten: Wenn das Blut unrein geworden ist und man es gesprengt hat, so ist es, wenn versehentlich, wohlgefällig, und wenn
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.