Sevachim — Blatt 45b

1vorsätzlich, nicht wohlgefällig. Dies gilt nur von einem einzelnen, bei einer Gemeinde aber ist es wohlgefällig, einerlei, ob versehentlich oder vorsätzlich; bei einem Nichtjuden ist es, ob versehentlich oder vorsätzlich, nicht wohlgefällig.

2Die Jünger sprachen zu R. Papa: Also nicht nach R. Jose, denn R. Jose sagte, er finde, daß bei allem zu erschwerensei.

3Da sprach R. Papa zu ihnen : Man kann auch sagen, nach R. Jose, denn anders ist es hierbei, wo die Schriftfür sie sagt, für sie, nicht aber für Nichtjuden.

4R. Hona, Sohn des R. Nathan, sprach zu R. Papa: Es heißt ja auch:die sie weihen, ist etwa auch hierbei zu erklären: sie, nicht aberNichtjuden!?

5Vielmehr, erklärte R. Aši, die Schrift sagt:zur Willfährigkeit, und Nichtjuden sind keine Kinder der Willfährigkeit.

6AUCH BEI DINGEN, BEI WELCHEN MAN WEGEN VERWERFLICHEM NICHT SCHULDIG IST, IST MAN WEGEN ÜRIGGEBLIEBENEM UND UNREINHEIT SCHULDIG, MIT AUSNAHME DES BLUTES; NACH R. ŠIMO͑N IST MAN SCHULDIG NUR BEI DINGEN, DIE MAN ZU ESSEN PFLEGT, BEIM HOLZE, DEM WEIHRAUCH UND DEM RÄUCHERWERKE ABER IST MAN NICHT WEGEN UNREINHEIT SCHULDIG.

7GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, man sei wegen Unreinheit schuldig nur bei einer Sache, die für Menschen oder für den Altar durch etwas anderes erlaubt wird,

8und dies wäre auch durch einen Schluß zu folgern: wenn man wegen Verwerflichem, woraufein feststehendes [Opfer]gesetzt ist, bei der nur ein einmaliges Bewußtwerdenerforderlich ist und aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, nur dann schuldig ist, wenn es durch etwas anderes für Menschen oder für den Altar erlaubt wird,

9um wieviel mehr ist man wegen Unreinheit, derentwegen ein auf- und absteigendes Opferdarzubringen ist, bei der ein zweimaliges Bewußtwerdenerforderlich ist und aus der Allgemeinheit heraus erlaubt wordenist, nur dann schuldig, wenn es für Menschen oder für den Altar durch anderes erlaubt wird.

10Daher heißt es: die sie mir weihen.

11Man könnte glauben, sofort, so heißt es: nahet. R. Elie͑zer erklärte: Man ist ja nicht wegen des Berührens schuldig,

12wieso heißt es: nahet? Die Schrift spricht von dem, was zur Darbringung geeignet ist, und zwar: hat es Erlaubtmachendes, sobald das Erlaubtmachende dargebracht worden ist, hat es kein Erlaubtmachendes, sobald es durch das Gefäß geheiligt worden ist. –

13Wir wissen dies von der Unreinheit, woher dies vom Übriggebliebenen? – Dies ist durch [das Wort] entweihen von der Unreinheitzu folgern. –

14Sollte es doch durch [das Wort] Sünde vom Verwerflichengefolgertwerden!? –

15Es ist einleuchtend, daß es von der Unreinheit zu folgern ist, denn es gleicht dieser hinsichtlich des Körpers, des Sprengensund der Entweihung. –

16Im Gegenteil, es sollte ja vom Verwerflichen gefolgert werden, denn es gleicht diesem hinsichtlich des Erlaubtseins, des Stirnblattes, der Reinheit, der Fristund des Dargebrachten, und diese sind ja mehr!? –

17Vielmehr, wegen einer Lehre Levis, denn Levi lehrte: Woher, daß die Schriftauch von der Untauglichkeit durch die Frist spricht? Es heißt:sie sollen nicht entweihen die geheiligten Gaben der Kinder Jisraél;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.