Sevachim — Blatt 46a

1die Schrift spricht von zweiEntweihungen, von der Untauglichkeit durch Übrigbleiben und der Untauglichkeit durch Unreinheit.

2MIT AUSNAHME DES BLUTES &C. Woher dies? U͑la erwiderte : Die Schrift sagt:ich habe es euch gegeben, es soll euch gehören.

3In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Die Schrift sagt:zur Sühne, ich habe es zur Sühne bestimmt, nicht aber zur Veruntreuung.

4R. Johanan erklärte: Die Schrift sagtes, es ist vor der Sühne ebenso wie nach der Sühne: wie es dabei nach der Sühne keine Veruntreuung gibt, ebenso gibt es dabei vor der Sühne keine Veruntreuung. –

5Vielleicht nach der Sühne wie vor der Sühne : wie es dabei vor der Sühne eine Veruntreuung gibt, ebenso gibt es dabei eine Veruntreuung nach der Sühne!? – Du hast nichts, woran man eine Veruntreuung begehen kann, nachdem damit das Gebot ausgeübt worden ist. –

6Etwa nicht, dies ist ja beim Abheben der Ascheder Fall!? –

7Vom Abheben der Asche und von den Priestergewändernlehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –

8Einleuchtend ist dies nach den Rabbanan, welche sagen, [die Worte]und lege sie da nieder lehren, daß sie verwahrtwerden müssen,

9wie ist es aber nach R. Dosa zu erklären, welcher sagt, sie seien für einen gemeinen Priester erlaubt, nur er dürfe sie nicht am folgenden Versöhnungstage benutzen!? –

10Von der Abhebung der Asche und vom genickbrochenen Kalbelehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –

11Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, es sei nichts zu folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei wohl zu folgern!? –

12Diesbezüglich sind zwei Ausschließungen vorhanden; daheißt es: dem das Genick gebrochen wurde, und dortheißt es: und lege sie. –

13Wozu sind die drei Schriftworte hinsichtlich des Blutesnötig? –

14Zur Ausschließung von der Veruntreuung, vom Übriggebliebenen und von der Unreinheit;

15hinsichtlich der Verwerflichmachung aber ist kein Schriftvers nötig, denn es wird gelehrt, man sei bei allem, was Erlaubtmachendes hat, ob für Menschen oder für den Altar, wegen Verwerflichem schuldig, während das Blut selber Erlaubtmachendes ist.

16R. Joḥanan sagte: Wozu die drei Ausrottungenbeim Heilsopfer?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.