Sevachim — Blatt 47b

1KEINE EINZIGE DIESER SPRENGUNGEN IST UNERLÄSSLICH. DAS ZURÜCKBLEIBENDE BLUT GOSS ER AUF DAS WESTLICHE FUNDAMENT DES ÄUSSEREN ALTARS; HAT ER ES UNTERLASSEN, SO IST DIES KEIN HINDERNIS. DIESE UND JENE WERDEN IM ASCHENRAUME VERBRANNT.

2GEMARA. Sollte er doch auch [anfangs] lehren, daß die Blutaufnahme in ein Dienstgefäß in der Nordseite zu erfolgen habe!? – Da dazu auch das Schuldopfer des Aussätzigen gehört, bei dem die Blutaufnahme mit der Hand erfolgt, so läßt er es fort. –

3Etwa nicht, weiter lehrt er ja: beim Schuldopfer des Nazirs und dem Schuldopfer des Aussätzigen erfolgt das Schlachten in der Nordseite und die Blutaufnahme in ein Dienstgefäß in der Nordseite!? –

4Anfangs dachte er, die Blutaufnahme erfolge mit der Hand, und ließ es fort, da dies aber auch mit einem Gefäße erfolgen muß, so lehrt er es nachher.

5Es wird nämlich gelehrt :Er nehme, man könnte glauben, mit einem Gefäße, so heißt es : und trage auf, wie das Auftragendurch den Priester selbsterfolgt, ebenso muß auch die Aufnahme durch den Priester selbst erfolgen.

6Man könnte glauben, ebenso auch für den Altar, so heißt es:wie das Sündopfer ist das Schuldopfer, wie beim Sündopfer ein Gefäß erforderlich ist, ebenso ist auch beim Schuldopfer ein Gefäß erforderlich. Es ergibt sich also, daß beim Schuldopfer des Aussätzigen zwei Priester das Blut aufnehmen, einer mit der Hand und einer mit einem Gefäße, der es mit einem Gefäße aufnimmt, begibt sich zum Altar, und der es mit der Hand aufnimmt, begibt sich zum Aussätzigen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.