Sevachim — Blatt 48a
1BEIM FARREN UND DEM ZIEGENBOCKE DES VERSÖHNUNGSTAGES &C. Merke, die Nordseite wird jabeim Brandopfer genannt, somit sollte dieses doch zuerst genannt werden!? –
2Da dies hinsichtlich des Sündopfers von einer Schriftauslegung gefolgert wird, so bevorzugt er es. –
3Sollte er demnach die äußeren Sündopfer[zuerst] nennen!? – Da das Blut von jenen in das Allerinnerste gebracht wird, so bevorzugt er sie. –
4Wo ist die Nordseite beim Brandopfer in der Schrift genannt? – Er schlachte es an der Seite des Altars, nördlich.
5Wir wissen dies vom Schafe, woher dies vom Rind? – Die Schrift sagt:und wenn vom Schafe, dies ist eine Hinzufügung zum Vorangehenden, und man folgere hinsichtlich des Vorangehendenvom Folgenden. –
6Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man folgere dadurch, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man folgere nicht!?
7Es wird nämlich gelehrt:Und eine Person &c; dies verpflichtet zu einem Schwebe-Schuldopferwegen der zweifelhaften Veruntreuung– so R. A͑qiba; die Weisen befreien davon. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: nach der einen Ansicht folgere man dadurch, und nach der anderen Ansicht folgere man dadurch nicht.
8R. Papa erwiderte: Alle sind der Ansicht, man folgere wohl, nur ist folgendes der Grund der Rabbanan: hierbei wird [das Wort] Gebote gebraucht, und beim Talg-Sündopferwird [das Wort] Gebote gebraucht,
9wie es da eine Handlung ist, wegen der man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, ebenso hierbei eine Handlung, wegen der man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldigmacht. –
10Und R. A͑qiba!? – Wiees da ein feststehendes Opferist, ebenso hierbei ein feststehendes Opfer, ausgenommen ist das Sündopfer wegen Verunreinigung des Heiligtums und seiner heiligen Opfer, das ein auf- und absteigendes ist. –
11Und die Rabbanan!? – Es gibt keine Wortanalogie zur Hälfte. –Und R. A͑qiba, es gibt ja keine Wortanalogie zur Hälfte!?–
12Dem ist auch so, nur besteht ihr Streit hierbei in folgendem : R. A͑qiba ist der Ansicht, es heißt: und eine Person, das und ist eine Hinzufügung zum Vorangehenden. –
13Und die Rabbanan, es heißt ja: und eine Person!? Es wäre also anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem bestehe: nach der einen Ansicht ist die Vergleichungbedeutender, und nach der anderen Ansicht ist die Wortanalogiebedeutender. –
14[Nein], alle sind der Ansicht, die Vergleichung sei bedeutender, nur besteht sie nach den Rabbanan hierin: es ist hinsichtlich des Folgenden vom Vorangehenden zu folgern,
15daß ein Schuldopfer für Silberšeqelimerforderlich sei, damit man nicht sage, beim zweifelhaften [Vergehen] dürfe es nicht strenger sein als beim zweifellosen: und wie beim zweifellosen ein Sündopfer für ein Danqaausreicht, ebenso bei einem Zweifel ein Schuldopfer für ein Danqa. –
16Woher entnimmt R. A͑qiba diese Ansicht? – Er entnimmt dies aus [den Worten:]dies ist das Gesetz des Schuldopfers, ein Gesetz für alle Schuldopfer. –
17Einleuchtend ist dies nach demjenigen, der [das Wort] Gesetz auslegt, woher aber entnimmt es derjenige, der es nicht auslegt? – Er entnimmt es aus [dem Worte] Schätzung. –
18Einleuchtend ist dies hinsichtlich derjenigen [Schuldopfer], bei denen es Schätzung heißt, wie ist es aber hinsichtlich des Schuldopfers wegen einer vergebenen Magdzu erklären, bei dem es nicht Schätzung heißt!? –
19Er entnimmt dies aus [dem Worte] Widder.
20Woher, daß beim Sündopfer die Nordseite erforderlich ist? – Es heißt: er schlachte das Sündopfer am Orte des Brandopfers.
21Wir wissen dies vom Schlachten, woher dies von der Blutaufnahme? – Es heißt :der Priester nehme vom Blute des Sündopfers. –
22Woher dies vom Aufnehmenden? – Die Schrift sagt: er nehme, nehme sich. –
23Wir wissen das Gebot, woher, daß es unerläßlich ist? – Es gibt noch einen anderen Schriftvers:er schlachte es am Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, und hierzu wird gelehrt : Das Brandopfer wird auf der Nordseite geschlachtet, und ebenso muß auch dieses auf der Nordseite geschlachtet werden.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.