Sevachim — Blatt 48b
1Braucht dies denn hieraus gefolgert zu werden, es heißt ja bereits:am Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, ist das Sündopfer zu schlachten!? Dies wurde deshalb besonders hervorgehoben, um dafür einen Ort festzusetzen; hat man es nicht auf der Nordseite geschlachtet, so ist es untauglich.
2Du sagst, es sei dieserhalb hervorgehoben, vielleicht ist dem nicht so, sondern deshalb, weil bei diesemdie Nordseite erforderlich und bei den anderendie Nordseite nicht erforderlich ist. –Es heißt: er schlachte das Sündopfer am Orte des Brandopfers, und dies ist eine Hauptnorm für alle Sündopfer, daß sie der Nordseite benötigen. –
3Wir wissen dies vom Ziegenbocke eines Fürsten, sowohl hinsichtlich des Gebotes als auch hinsichtlich der Unerläßlichkeit, ebenso wissen wir es auch hinsichtlich des Gebotes von den übrigen Sündopfern, woher dies von der Unerläßlichkeit? –
4Diesist sowohl bei einem Lamm als auch bei einer Ziege geschrieben. –
5Wozu ist demnach das esnötig? –
6Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig: Esauf der Nordseite, nicht aber der Ziegenbock Naḥšonsauf der Nordseite.
7Es wird nämlich gelehrt :Er stütze seine Hand auf den Kopf des Ziegenbockes, dies schließt den Ziegenbock Naḥšons hinsichtlich des Stützens ein – so R. Jehuda; R. Šimo͑n sagt, dies schließe die Ziegenböcke wegen Götzendienstes hinsichtlich des Stützens ein.
8Man könnte glauben, da sie hinsichtlich des Stützens einbegriffen sind, seien sie auch hinsichtlich der Nordseite einbegriffen, so lehrt er uns.
9Rabina wandte ein: Einleuchtend ist dies nach R. Jehuda, wie ist es aber nach R. Šimo͑nzu erklären!?
10Mar Zuṭra, Sohn des R. Ṭabi, sprach zu Rabina: Stimmt dies denn nach R. Jehuda, einbegriffen ist ja nur das, was einbegriffen ist, nicht aber, was nicht einbegriffenist!? Wolltest du erwidern, hätte die Schrift es nicht ausgeschlossen,
11so könnte man glauben, es sei durch die Hauptnormzu folgern, so ist ja auch hinsichtlich des Stützens durch die Hauptnormzu folgern. Du mußt also erklären, man folgere diesbezüglichnicht von einem für die Dauer [bestimmten Gesetze], ebenso ist auchzu erklären, man folgere nicht von einem für die Dauer [bestimmten Gesetze], – Wozu ist [das es nötig]!? –
12Es auf der Nordseite, nicht aber der Schlachtende auf der Nordseite. –
13Hinsichtlich des Schlachtenden geht dies ja aus [einer Lehre] R. Aḥijas hervor!? Es wird nämlich gelehrt: R. Aḥija sagte:Er schlachte es an der Seite des Altars, nördlich; was lehrt dies?
14Wir finden, daß er auf der Nordseite stehen und auf der Nordseite [das Blut] aufnehmen muß, hat er aber auf der Südseite gestanden und [das Blut] auf der Nordseite aufgenommen, so ist es untauglich; man könnte nun glauben, dies gelte auch hiervon, so heißt es es, nur es muß sich auf der Nordseite befinden, nicht aber braucht der Schlachtende sich auf der Nordseite zu befinden. –
15Vielmehr, es auf der Nordseite, nicht aber das Geflügelauf der Nordseite. Es wird nämlich gelehrt: Man könnte glauben, beim Geflügel sei die Nordseite erforderlich, und zwar wäre dies durch einen Schluß zu folgern: wenn bei einem Schafe, bei demnicht unbedingt ein Priestererforderlich ist, unbedingt die Nordseite erforderlich ist, um wieviel mehr ist bei einem Geflügel, bei demunbedingt ein Priester erforderlich ist, unbedingt die Nordseite erforderlich, daher heißt es es. –
16Wohl bei einem Schafe, weil dabei ein Geräterforderlich ist!? –
17Vielmehr, es auf der Nordseite, nicht aber das Pesaḥopfer auf der Nordseite.
18Es wird nämlich gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Man könnte glauben, beim Pesaḥopfer sei die Nordseite erforderlich, und zwar wäre dies durch einen Schluß zu folgern: wenn beim Brandopfer, für dessen Schlachtung keine Zeit festgesetzt ist, die Nordseite erforderlich ist, um wieviel mehr ist beim Pesaḥopfer, für dessen Schlachtung eine Zeitfestgesetzt ist, die Nordseite erforderlich, daher heißt es es. –
19Wohl beim Brandopfer, weil es vollständig verbrannt wird!? – Vom Sündopfer. –
20Wohl beim Sündopfer, weil es den der Ausrottung Schuldigen Sühne schafft? –
21Vom Schuldopfer. – Wohl beim Schuldopfer, weil es Hochheiligesist!? Und wenn von allen zusammen, so sind sie ja alle hochheilig!? –
22Tatsächlich, wie wir zuerst erklärt haben: es auf der Nordseite, nicht aber der Schlachtende auf der Nordseite, wenn du aber einwendest, dies gehe aus der Lehre R. Aḥijas hervor, so ist dies nicht zur Ausschließung des Schlachtenden von der Nordseite erforderlich, sondern: der Schlachtende nicht auf der Nordseite, wohl aber der [Blut]aufnehmende auf der Nordseite. –
23Hinsichtlich des Blutaufnehmenden geht dies ja hervor aus [dem Worte]: er nehme!? – Ihm leuchtet [die Auslegung von] er nehme nicht ein. –
24Wir wissen dies vom Schlachten beim Brandopfer als Gebot, und ebenso auch von der [Blut]aufnahme als Gebot, woher dies vom Schlachten und der [Blut]aufnahme hinsichtlich der Unerläßlichkeit?
25R. Ada b. Aḥaba, nach anderen Raba b. Šila, erwiderte: Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn es unerläßlich ist beim Sündopfer, hinsichtlich dessen esvom Brandopfer gefolgert wird, um wieviel mehr ist es unerläßlich beim Brandopfer, von dem es auf das Sündopfer gefolgert wird. –
26Wohl beim Sündopfer, weil es den der Ausrottung Schuldigen Sühne schafft!?
27Rabina erwiderte: R.Ada b. Ahaba deduzierte es wie folgt: wo finden wir denn, daß es bei der Nebensache strenger sei als bei der Hauptsache!?
28Mar Zuṭra, Sohn des R.Mari, sprach zu Rabina: Etwa nicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.