Sevachim — Blatt 56a

1nur in der Länge von hundertsiebenundachtzig und in der Breite von hundertfünfunddreißigEllen.

2Ein Jünger rezitierte vor R. Naḥman: Der ganze Tempelhof maß hundertsiebenundachtzig zu hundertfünfunddreißig Ellen. Da sprach dieser zu ihm: Folgendes sagte mir Abba: da kamen die Priester und aßen Hochheiliges, da wurde Minderheiliges geschlachtet und da ist man wegen Unreinheit schuldig. –

3Was schließt dies aus; wollte man sagen, dies schließe die Fenster, die Türen und die Dicke der Mauer aus, so wird ja gelehrt, daß die Fenster und die Dicke der Mauer als innerhalb gelten;

4wollte man sagen, dies schließe die [angebauten] Zellen aus, so ist ja, wenn sie auf profanem [Boden] gebaut sind und Türen nach dem Heiligtume haben, wie wir gelernt haben, der Innenraum heilig!? – Nur rabbanitisch. –

5Etwa nicht auch nach der Tora, es wird ja gelehrt: Woher, daß die Priester in Zellen, die auf profanem [Gebiete] gebaut sind und Türen nach dem Heiligtume haben, eintreten und da Hochheiliges und das Zurückbleibende der Speisopferessen dürfen? Es heißt:im Hofe des Offenbarungszeltes sollen sie es essen, die Tora hat hinsichtlich des Essens viele Höfeeinbegriffen!?

6Rabba erwiderte: Anders verhält es sich beim Essen. –

7Etwa nicht auch hinsichtlich der Unreinheit, es wird ja gelehrt: Die Priester dürfen in die Zellen, die auf profanem [Gebiete] gebaut sind und Türen nach dem Heiligtume haben, eintreten und da Hochheiliges essen; man darf da aber nicht Minderheiliges schlachten, auch ist man da wegen Unreinheit schuldig!? –

8Du sagst ja, man schlachte nicht, ebenso lies auch: man ist nicht schuldig. –

9Einleuchtend ist es, daß man da nicht schlachten darf, weil dies vor der Tür erfolgen muß, was hierbeinicht der Fall ist, weshalb aber ist man nichtschuldig!? –

10Auch nach deiner Auffassung wird ja hier von dem Falle gesprochen, wenn das Schlachten vor der Türerfolgt, denn sonst wäre diesnicht nötig; vielmehr lehrt er, daß man in diesen nicht schlachten darf, auch wenn es vor der Tür erfolgt, weil sie nicht heilig sind, somit lese man auch: man ist nicht schuldig. –

11Braucht denn das Essen nicht vor der Tür zu erfolgen, es wird ja gelehrt: R. Jose b. R. Jehuda sagte: Die Messerräume hatten zwei Pforten, ihre Höhe betrug acht [Ellen], um den ganzen Tempelhof tauglich zu machen für das Essen von Hochheiligem und das Schlachten von Minderheiligem!? Rabina erwiderte: Streiche hier [den Passus vom] Essen. –

12Es heißt ja aber:kochet das Fleisch an der Tür des Offenbarungszeltes und esset es da!? – Anders verhält es sich bei gelegentlichen Opfern.

13R. Jiçḥaq b. Evdämi sagte: Woher, daß das Blut mit Sonnenuntergang untauglich wird? Es heißt:am Tage der Darbringung seiner Schlachtung soll es gegessen werden; am Tage, an dem du es schlachtest, darfst du es darbringen, am Tage, an dem du es nicht schlachtest, darfst du es nicht darbringen. –

14Dies ist ja an sichnötig!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.