Sevachim — Blatt 5b
1[Entgegnet man :] wohl das Dankopfer, weil dazu die Brote erforderlich sind,
2so ist vom Brand und vom Heilsopfer [das Entgegengesetzte] zu beweisen. Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie heilige Opfer sind, und wenn man sie auf einen anderen Namen geschlachtet hat, sind sie tauglich und machen nicht wohlgefällig, somit schließe man auch das Schuldopfer ein: es ist ebenfalls ein heiliges Opfer, und wenn man es auf einen anderen Namen geschlachtet hat, ist es tauglich und macht nicht wohlgefällig. –
3Aber das Gemeinsame bei ihnen ist ja, daß sie als Gelobtes und als freiwillige Gabe dargebracht werden!?
4Vielmehr, erklärte Raba, [es heißt:] das ist das Gesetz &c. Die Schrift vergleicht diesesmit dem Heilsopfer: wie das Heilsopfer ein heiliges Opfer ist, und wenn man es auf einen anderen Namen geschlachtet hat, ist es tauglich und macht nicht wohlgefällig, ebenso schließe man auch das Schuldopfer ein, es ist ein heiliges Opfer &c. –
5Was veranlaßt dich, es mit dem Heilsopfer zu vergleichen, vergleiche es doch mit dem Sündopfer!? –
6Dieses hat der Allbarmherzige durch das eseingeschränkt.
7R. Hona und R. Naḥman saßen beisammen und R. Šešeth saß neben ihnen; da sprachen sie: Reš Laqiš erhob einen Einwand hinsichtlich des Schuldopfers, weil es nach dem Tod nicht dargebracht wird. R. Elie͑zer sollte ihm ja erwidert haben, auch ein Schuldopfer werde nach dem Tod dargebracht!?
8R. Šešeth erwiderte ihnen: Vom Schuldopfer wird ja nur der zurückbleibende [Erlös] dargebracht, und das Zurückbleibende wird auch vom Sündopfer dargebracht. –
9Das Zurückbleibende des Sündopfers hat der Allbarmherzige, wenn es auch dargebracht wird, durch [das Wort] esausgeschlossen. –
10Auch beim Schuldopfer heißt es ja es!? –
11Dieses steht erst nach [der Vorschrift von] der Aufräucherung der Opferteile. Wie gelehrt wird: Beim Schuldopfer heißt es es erst nach [der Vorschrift von] der Aufräucherung der Opferteile, und dieses ist tauglich, auch wenn die Opferteile überhaupt nicht aufgeräuchert worden sind. –
12Worauf deutet demnach das es!? – Auf eine Lehre des R. Hona im Namen Rabhs, denn R. Hona sagte im Namen Rabhs: Wenn ein Schuldopfer zur Weide ausgeschieden wordenist, und man es ohne nähere Bestimmung geschlachtet hat, so ist es tauglich.
13Nur wenn es ausgeschieden wordenist, sonst aber nicht, denn die Schrift sagt es, es verbleibe bei seinem Wesen.
14R. Naḥman und R. Šešeth saßen beisammen und R. Ada b. Mathna saß neben ihnen; da sprachen sie: R. Elie͑zer sagte, wir finden, daß [Opfer], die nach dem Tod dargebracht werden, tauglich sind und nicht wohlgefällig machen; Reš-Laqiš sollte ihm ja erwidert haben, diese werden dargebracht und machen auch wohlgefällig!?
15R. Ada b. Mathna erwiderte ihnen: Haben denn, wenn eine Wöchnerin geborenhat, auch ihre Söhne geboren!?
16R. Asi wandte ein: Wer sagt uns, daß sie dadurch nicht Sühne auch wegen anderer Gebote erlange!? Und da sie dadurch auch wegen anderer Gebote Sühne erlangt, so erlangen sie auch ihre Erben. –
17Demnacheignen sie es, und dem widersprechend sagte ja R. Joḥanan, wenn jemand seinen zwei Söhnen ein Speisopferhinterlassen hat und gestorben ist, sei es darzubringenund dabei gebe es keine Teilhaberschaft, und wenn man sagen wollte, sie eignen es, so sagte ja der Allbarmherzige :eine Seele!? –
18Eignen sie es etwa nicht, R. Joḥanan sagte ja, wenn jemand seinen zwei Söhnen ein Vieh hinterlassen hat und gestorben ist, sei es darzubringen und sie können es nicht umtauschen. Einleuchtend ist es nun, daß sie es nicht umtauschen können, wenn du sagst, daß sie es eignen, denn sie gelten als Teilhaber,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.