Sevachim — Blatt 6a
1und Teilhaber können nichtumtauschen, wenn du aber sagst, daß sie es nicht eignen, so sollten sie es doch umtauschenkönnen!? –
2Anders ist es hierbei; die Schrift sagt :wenn aber umtauschen wird er umtauschen, diesschließt den Erben ein, daß nur einer umtauschen kann, zwei aber nicht.
3R. Ja͑qob aus Nehar-Peqod wandte ein: Beim Zehnten heißt es ja ebenfalls:wenn auslösen wird er auslösen, und dies schließt den Erben ein; demnach kann nur einer auslösen, nicht aber zwei!? –
4Anders verhält es sich beim Zehnten, an dem der Vater selber einen Teilhaber haben könnte.
5R. Asi sprach zu R. Aši: Hieraus: einleuchtend ist es, daß einer umtauschen kann, wenn du sagst, daß er es eigne, wieso aber kann er es umtauschen, wenn du sagst, er eigne es nicht,
6R. Abahu sagte ja im Namen R. Joḥanans: Der Weihende füge das Fünftelhinzu und der Sühnebedürftigedarf es umtauschen; und wenn jemand von seinem [Getreide] die Hebe für einen anderen entrichtet, so gehört der Dankihm!? –
7Die Sühne wird nicht mit der Absonderungerlangt, sondern die Personerlangt sie.
8Sie fragten : Schaffen siedie Sühne, derentwegen sie dargebracht worden sind, oder nicht?
9R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Es ist einleuchtend, daß sie keine Sühne schaffen, denn wozu ist, wenn du sagen wolltest, sie schaffen Sühne, ein anderes [Opfer] nötig? –
10Wozu wird es, wenn du sagst, es schaffe keine Sühne, dargebracht!?
11R. Aši erwiderte : R. Šiša, Sohn des R. Idi, wandte folgendes ein : einleuchtend ist es, wenn du sagst, sie schaffen keine Sühne, denn das Opfer auf den anderen Namen wird wegen des richtigen Namensund das andere zur Sühneschaffung dargebracht, wozu aber wird das andere dargebracht, wenn du sagst, jenes schaffe Sühne!?
12Sie fragten: Sühnt es[die Übertretung] eines Gebotes nach der Absonderung oder nicht?
13Sagen wir, es verhalte sich bei diesem wie beim Sündopfer, wie das Sündopfer nur [eine Sünde] vor der Absonderung, nicht aber eine nach der Absonderung sühnt, ebenso sühne auch dieses nur eine [Übertretung] vor der Absonderung, nicht aber eine nach der Absonderung,
14oder gleicht es nicht dem Sündopfer, denn ein Sündopfer wird wegen jeder Sünde besonders dargebracht, dieses hingegen sühnt auch [die Übertretung] vieler Gebote, somit sühnt es auch [die Übertretung] eines Gebotes nach der Absonderung. –
15Komm und höre :Er soll stützen, und es wird ihn wohlgefällig machen; sühnt denn das Stützen, die Sühne erfolgt ja nur durch das Blut, wie es heißt:denn das Blut sühnt mit dem Leben!? [Die Worte:] er soll stützen, und es wird ihn wohlgefällig machen, ihm Sühne zu schaffen, lehren vielmehr, daß, wenn er das Stützen nur als Bleibsel des Gebotesbehandelt hat, die Schrift es ihm anrechnet, als hätte er keine Sühne erlangt und Sühne erlangt.
16Es sühnt wohl [die Übertretung] eines Gebotes vor der Absonderung, sühnt aber nicht die [Unterlassung] des Stützens, weil es ein Gebot nach der Absonderung ist.
17Raba erwiderte: Das Gebot des Stützens beweist nichts, denn bei diesem verhält es sich anders; solange [das Opfer] nicht geschlachtet wird, besteht die Pflicht des Stützens und wird erst nach dem Schlachten unterlassen, und hinsichtlich solcher nach dem Schlachten ist es uns nicht fraglich.
18R. Hona, Sohn des R. Jehuda, sprach zu Raba: Vielleicht: Sühne erlangt, der Person gegenüber,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.