Sevachim — Blatt 69a

1Was schließen nach deiner Auffassung [die Worte] ‘und ist die Untauglichkeit nicht [erst] im Heiligtume erfolgt’ ein!?

2Vielmehr schließt der Anfangsatz das Schlachten bei Heiligem innerhalb und der Schlußsatz das Abkneifen bei Profanem außerhalb ein.

3Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: Dem ein Gemeiner oder ein Untauglicher [den Kopf] abgekniffen hat, ebenso Verwerfliches, Übriggebliebenes und Unreines sind nicht im Schlund verunreinigend.

4R. Jiçḥaq sagte : Ich hörte zwei Dinge, eines vom Abhäufendurch einen Gemeinen, und eines vom Abkneifen durch einen Gemeinen, eines sei herabzunehmen und eines sei nicht herabzunehmen; ich weiß esaber nicht. Ḥizqija sagte: Es ist einleuchtend, vom Abhäufen, daß es herabzunehmen sei, und vom Abkneifen, daß es nicht herabzunehmen sei. –

5Vom Abkneifen wohl deshalb, weil diesbei einem Privataltar vorkommt, aber auch das Abhäufen kommt ja bei einem Privataltar vor!?

6Wolltest du erwidern, bei den Privataltären gab es keine Speisopfer, so gab es ja bei den Privataltären auch keine Geflügelopfer.

7R. Šešeth sagte nämlich: Nach demjenigen, welcher sagt, bei den Privataltären gab es Speisopfer, gab es bei diesen auch Geflügelopfer, und nach demjenigen, welcher sagt, bei den Privataltären gab es keine Speisopfer, gab es bei diesen auch keine Geflügelopfer. [Denn es heißt:]Schiachtopfer, aber keine Speisopfer, Schlachtopfer, aber keine Geflügelopfer. –

8Sage vielmehr: bei den Privataltären gab es keine Heiligung des Speisopfers durch das Dienstgefäß.

9HAT MAN MIT DER LINKEN ODER NACHTS ABGEKNIFFEN &C. Die Rabbanan lehrten: man könnte glauben, das innerhalb Abgekniffene mache im Schlunde die Kleider unrein, so heißt esAas. –

10Auch dieses ist ja Aas!? – Vielmehr: so heißt esTotverletztes, wie die Totverletzung das Verbotene nicht erlaubtmacht, ebenso auch alles andere, was das Verbotene nicht erlaubt macht;

11ausgenommen ist das Abkneifen innerhalb, wodurch das Verbotene erlaubtwird; es macht daher im Schlunde die Kleider nicht unrein.

12[Einbegriffen ist das Abkneifen von] Heiligem außerhalb und Profanem sowohl innerhalb als auch außerhalb; dadurch wurde das Verbotene nicht erlaubt, und sie machen daher im Schlunde die Kleider unrein.

13Ein Anderes lehrt: Man könnte glauben, das innerhalb Geschlachtetemache im Schlunde die Kleider unrein, so heißt es Aas. –

14Auch dieses ist jaAas!? – Vielmehr: so heißt es Totverletztes, wie es beim Totverletzten einerlei ist, ob innerhalboder außerhalb, ebenso auch bei allem anderen, wenn es einerlei ist, ob innerhalb oder außerhalb;

15ausgenommen ist das Schlachten von Profanem innerhalb und von Heiligem sowohl innerhalb als auch außerhalb; bei diesem ist es nicht einerlei, ob innerhalb oder außerhalb, daher machen sie im Schlunde die Kleider nicht unrein. –

16Allerdings ist es beim Profanen nicht einerlei, ob innerhalb oder außerhalb, beim Heiligen aber ist es ja in beiden Fällen untauglich!?

17Raba erwiderte: Wenn das Schlachten außerhalb wirksam ist, ihn der Ausrottung schuldigzu machen, wie sollte dies nicht wirksam sein, es aus dem Zustande des Aases zu entheben!? –

18Wir wissen dies [vom Schlachten] außerhalb, woher dies [vom Schlachten]innerhalb? – Es ist somit nicht einerlei, ob innerhalb oder außerhalb. –

19Auch beim Abkneifen von Heiligem ist es ja nicht einerlei, ob innerhalb oder außerhalb!?

20R. Simi b. Aši erwiderte: Man folgere hinsichtlich des Unzulässigenvom Unzulässigen, nicht aber hinsichtlich des Unzulässigen vom Zulässigen. –

21Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Woher, daß, wenn das Hinausgekommene [auf den Altar] gekommen ist, es nicht herabgenommen werde? Weil das Hinausgekommene bei einem Privataltar tauglich ist!? –

22Der Autor stützt sichauf die einschließenden [Worte:] dies ist das Gesetz des Brandopfers.

23WENN MAN [DEN KOPF] ABGEKNIFFEN HAT UND ES SICH ERGIBT, DASS ES TOTVERLETZT WAR, SO IST ES, WIE R. MEÎR SAGT, IM SCHLUNDE NICHT VERUNREINIGEND,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.