Sevachim — Blatt 73b
1und was auf seinem Platze ist, gilt ja als Hälftegegen Hälfte. – Vielmehr, man kann sie ja sich zu bewegenzwingen und sage, was sich trennt, trenne sich von der Mehrheit!?
2Raba erwiderte: Da die Rabbanan trotzdem bestimmt haben, sie nicht darzubringen, so ist dies wohl eine Maßregel, damit nicht zehn Priester gleichzeitig kommen und sie darbringen.
3Einer von den Jüngern sprach zu Raba: Demnach wird ja [das Blut] im Beckenverboten!? –
4Weil zehn Priester gleichzeitig kommen und sie heranholenkönnten. – Wieso ist dies zehn Priestern gleichzeitigmöglich!? Vielmehr, erklärte Raba, wegen der auf ihrem Platze verbleibenden.
5Raba sagte: Da nun die Rabbanan sie nicht darzubringen bestimmt haben, so machen sie, wenn man sie dargebracht hat, nicht wohlgefällig. R. Hona b. Jehuda wandte gegen Raba ein : Ist ein Sündopfer mit einem Brandopferoder ein Brandopfer mit einem Sündopfer vermischt worden, selbst eines in einer Myriade, so muß man sie alle verenden lassen.
6Dies nur in dem Falle, wenn der Priester anfragt, hat der Priester aber nicht angefragt, so ist, wenn er sie oberhalb hergerichtet hat, die Hälfte tauglich und die Hälfte untauglich,
7wenn unterhalb, die Hälfte tauglich und die Hälfte untauglich, und wenn eines unterhalb und eines oberhalb, beide untauglich, denn man nehme an, das Sündopfer sei oberhalb und das Brandopfer unterhalb hergerichtetworden. –
8Eines nach demjenigen, welcher sagt, Lebendes werde verdrängt, und eines nach demjenigen, welcher sagt, Lebendes werde nicht verdrängt. –
9Geschlachtete werden ja nach aller Ansicht, verdrängt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.