Sevachim — Blatt 74b
1Wenn unter drei wohl deshalb, weil eine Mehrheitvorhanden ist, aber auch wenn unter zwei ist ja eine Mehrheit vorhanden!? – Unter drei ist zu verstehen, zwei andere und dieser.
2Wenn du aber willst, sage ich: er ist der Ansicht R. Elea͑zars.
3[Jene Lehre]stimmt überein mit der des Reš Laqiš, denn Reš Laqiš sagte: Ist ein Faß von Hebe unter hundert andere Fässer vermischt worden und eines von ihnen in das Salzmeer gefallen, so sind alle erlaubt, denn man nehme an, das verbotene sei hineingefallen.
4Und sowohl die Lehre R. Naḥmans als auch die des Reš Laqiš ist nötig. Würde nur die des R. Naḥman gelehrt worden sein, so könnte man glauben, dies gelte nur vom Götzendienste, wofür es gar kein Mittel gibt, nicht aber von der Hebe, wofür es ein Mittelgibt.
5Und wenn nur die des Reš Laqiš, so könnte man glauben, dies gelte nur von Fässern, bei welchen das Hineinfallen kenntlich ist, nicht aber von Ringen, bei welchen das Hineinfallen nicht kenntlichist. Daher sind beide nötig.
6Raba sagte: Reš Laqiš hat es nur bei einem Fasse erlaubt, bei dem das Hineinfallen kenntlich ist, nicht aber bei einer einzelnen Feige. R. Joseph aber sagte, auch bei einer einzelnen Feige, denn dem Hineinkommen gleicht das Herauskommen.
7R. Elea͑zar sagte : Wenn ein Faß von Hebe unter hundert andere Fässer gekommen ist, so öffne maneines von ihnen und entnehme soviel, wie beigemischt wordenist, und trinke [das übrige].
8R. Dimi saß und trug diese Lehre vor; da sprach R. Naḥman zu ihm: Ich sehe, daß man trinken dürfe!? Sage vielmehr, ist eines von ihnen geöffnet worden, so entnehme man soviel, wie beigemischt worden ist, und trinke [das übrige].
9R. Oša͑ja sagte: Wenn ein Faß von Hebe in hundertundfünfzig andere Fässer geraten ist und hundert von ihnen geöffnet worden sind, so entnehme man von diesen soviel, wie beigemischtworden ist, und trinke [das übrige]; die anderen aber sind verboten, bis sie geöffnet worden sind, und man sage nicht, das verbotene habe sich in der Mehrheit befunden.
10DAS AKTIV ODER PASSIV ZUR BESTIALITÄT &C. Allerdings ist esbei allen übrigen nicht zu erkennen. Von welchem Falle aber wird hier hinsichtlich des Totverletzten gesprochen: ist [die Verletzung] zu merken, so sollte man es doch entfernen, und ist sie nicht zu merken, wieso weiß man, daß ein solches beigemischt worden ist!?
11In der Schule R. Jannajs erklärten sie : Hier handelt es sich um den Fall, wenn ein an einem Dorn verletztes [Tier] mit einem durch einen Wolf verletztenverwechselt worden ist.
12Reš Laqiš erklärte: Wenn es mit einem abgestürztenverwechselt worden ist. – Ein abgestürztes kann man ja untersuchen!? – Er ist der Ansicht: hat [das Tier]gestanden, so istein Stundentagerforderlich, ist es gelaufen, so ist eine Untersuchungerforderlich.
13R. Jirmeja erklärte: Wenn es mit dem Jungen eines Totverletzten verwechselt worden ist, und zwar nach R. Elie͑zer, welcher sagt, das Junge eines Totverletzten dürfe auf dem Altar nicht dargebracht werden.
14Die anderen erklären nicht wie R. Jannaj, weil zwischen einem an einem Dorn verletzten und einem durch einen Wolf verletzten zu unterscheiden ist, denn bei diesem ist [die Verletzung] länglich und bei jenem rundlich;
15wie Reš Laqiš erklären sie ebenfalls nicht, denn sie sind der Ansicht, wenn es gestanden hat, seien keine vierundzwanzig Stundenerforderlich, und wenn es gelaufen ist, sei auch keine Untersuchung erforderlich;
16und wie R. Jirmeja erklären sie ebenfalls nicht, denn sie wollen es nicht R. Elie͑zeraddizieren.
17OPFER MIT OPFERN DERSELBEN ART &C. Es ist ja aber das Stützenerforderlich!?
18R. Joseph erwiderte: Bei Frauenopfern. – Etwa nicht auch bei Männeropfern?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.