Sevachim — Blatt 75a

1Abajje wandte dagegen ein: Ist ein Privatopfer mit einem Privatopfer, ein Gemeindeopfer mit einem Gemeindeopfer oder ein Privatopfer mit einem Gemeindeopfer verwechselt worden, so sind von jedem vier Sprengungen auf zutragen; hat man vier von allen zusammen aufgetragen, so ist der Pflicht genügt.

2Dies nur in dem Falle, wenn sie lebend verwechselt worden sind, wenn aber geschlachtet, so trage man von allen zusammen vier Sprengungen auf,

3und hat man von allen zusammen eine Sprengung aufgetragen, so ist der Pflicht genügt. Rabbi sagt, man bemesse die Sprengung: würde sie für das eine und das andere ausgereicht haben, so ist sie gültig, wenn aber nicht, so ist sie ungültig.

4Dies wird von dem eines Privaten ebenso wie von dem einer Gemeinde gelehrt; wie nun das einer Gemeinde ein Männeropfer ist, ebenso ist unter Privatopfer ein Männeropfer zu verstehen!?

5Raba erwiderte: Glaubst du etwa, diese Lehre sei korrekt; sie lehrt ja, dies gelte nur von dem Falle, wenn sie lebend verwechselt worden sind, nicht aber, wenn geschlachtet!?

6Vielmehr ist dies wie folgt zu verstehen: dies nur in dem Falle, wenn die Verwechselung der geschlachteten der Verwechselung von lebenden gleicht, wenn nämlich die Gefäße[verwechselt worden sind], ist aber [das Blut] vermischt worden, so trage man vier Sprengungen für alle zusammen auf, und hat man für alle zusammen eine Sprengung auf getragen, so ist der Pflicht genügt.

7Rabbi sagt, man bemesse die Sprengung: würde sie für das eine und das andere ausgereichthaben, so ist sie gültig, wenn aber nicht, so ist sie ungültig. – Hält Rabbi denn von dieser Ansicht, es wird ja gelehrt: Rabbi sagte: Nach R. Eliezer

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.