Sevachim — Blatt 76a
1Dies allesdürfen die Priester in verschiedener Zubereitung essen: gebraten, geschmort und gekocht, auch Gewürze von Profanem oder Hebehineintun – so R. Jišma͑él. Dieser erwiderte : Laß die Gewürzhebe, dies ist nur rabbanitisch.
2Er wandte gegen ihn ein: Man darf für den Erlös des [zweiten] Zehnten keine Hebe kaufen, weil man dadurch die Essen[sdauer] desselben einschränkt; R.Šimo͑n erlaubtdies. Da schwieg er.
3Als [Abajje] zu R. Joseph kam, sprach dieser zu ihm : Du solltest gegen ihn einen Einwand erheben [auch] aus folgender Lehre: Man darf nicht Grünkraut vom Siebentjahre mit Öl von Hebe kochen, um nicht Heiliges in den Untauglichenraumzu bringen; R. Šimo͑n erlaubt dies. –
4Er erwiderte mir, man lasse die Gewürzhebe, dies sei rabbanitisch, ebenso ist auch die Hebe von Grünkraut rabbanitisch. – Demnach sollte es ja umgekehrt heißen: Grünkraut von Hebe mit Öl vom Siebentjahre!? –
5Ich habe ja gegen ihn einen anderen Einwanderhoben, und er erwiderte mir, wenn die Vermischung bereits erfolgt ist, ebenso auch hierbei, wenn es bereits erfolgt ist. –
6Was ist, wenn es bereits erfolgt ist, der Grund der Rabbanan!? – Hierbei ist es ebenso wie bei Schuldopfer und Heilsopfer. –
7Es ist ja nicht gleich: bei diesen gibt es ein Mittel, das Weidenlassen, bei jenen aber gibt es kein Mittel.
8Dies gleicht vielmehr [der Vermischung von] Stücken; diese sind, da es kein anderes Mittel gibt, nach Vorschrift des strengeren unter ihnen zu essen.
9Rabina wandte ein: Es ist ja nicht gleich: bei einzelnen Stücken gibt es gar kein Mittel, hierbei aber gibt es ja ein Mittel, das Ausdrücken!? –
10Und R. Joseph!? – Wie sollte man es ausdrücken: drückt man stark aus, so leiden jadie Siebentjahrsfrüchte, und drückt man nur wenig aus, so bleibt ja eine Beimischung enthalten.
11Er wandte ferner gegen ihn ein : R. Šimo͑n sagt, am folgenden Tagebringe er sein Schuldopfer und dazu das Log [Öl] und spreche: ist er aussätzig, so sei dies das Schuldopfer und dies das dazu gehörige Log [Öl],
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.