Sevachim — Blatt 76b
1wenn aber nicht, so sei dieses Schuldopfer ein freiwilliges Heilsopfer. Bei diesem Schuldopfer ist das Schlachten in der Nordseite, die Besprengung der Daumen, das Stützen, die Libation und das Schwingen von Brust und Schenkelerforderlich
2und es ist einen Tag und eine Nacht zu essen!? – Anders verhält es sich bei einem Mittel für die Person. –
3Einleuchtend ist dies hinsichtlich des Schuldopfers, wie ist aber beim Log [Öl]zu verfahren!? – Er sage: dieses Log sei eine Spende. –
4Vielleicht ist er nicht Aussätziger, sodann ist ja das Abhäufennötig!? – Er häufe ab. – Vielleicht ist er aussätziger, sodann sind ja die sieben Besprengungenerforderlich!? – Er trage sie auf. –
5Man vermindert es ja!? – Er fülle etwas nach. Es wird nämlich gelehrt: Fehlt vor dem Gießenetwas vom Log, so fülle man nach. –
6Es ist ja die Aufräucherung erforderlich!? – Er räuchere auf. –
7Wann: wenn nach den sieben Besprengungen., so wird ja das Zurückbleibende zwischen dem Abhäufen und dem Aufräuchern vermindert, und für ein solches ist der Haufe nicht auf zuräuchern,
8und wenn vor den sieben Besprengungen, so darf man ja das, worin für das Altarfeuer Bestimmtesnoch enthalten ist, nicht aufräuchern!?
9B. Jehuda, Sohn des B. Šimon b. Pazi, erwiderte: Man betrachte es als Brennholz. Es wird nämlich gelehrt: B. Elie͑zer sagte:Zum wohlgefälligen Geruche, als solches darfst du esnicht hinaufbringen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.