Sevachim — Blatt 77a
1wohl aber darfst du es als Brennholz hinaufbringen. –
2Das Zurückbleibende muß ja gegessen werden, und darin ist ja noch das wenigeenthalten, wovon der Haufe nicht abgehoben wordenist!? –
3Dieses ist auszulösen. – Wo ist es auszulösen, wenn innerhalb, so bringt man ja Profanesin den Tempelhof, und wenn außerhalb, so wird esja durch das Hinausbringen untauglich!? – Tatsächlich innerhalb, denn profan wird es von selber. –
4B. Šimo͑n sagte ja aber, daß man kein Öl spenden könne!? – Anders verhält es sich bei einem Mittel für die Person.
5R. Riḥumi saß vor Rabina und trug im Namen des R. Hona b. Taḥlipha vor: Er kann jasagen: dieses Schuldopfer seiein Schwebe-Schuldopfer!?
6Hieraus ist also zu entnehmen, daß R. Šimo͑n es ist, der gegen R. Elie͑zer streitet und sagt, daß man ein Schwebe-Schuldopfer nicht spenden könne. Dieser erwiderte: O Tora, du verwechselst zwischen Schaf und Widder.
7SIND GLIEDER VON EINEM SÜNDOPFER MIT GLIEDERN VON EINEM BRANDOPFER VERMISCHT WORDEN, SO LEGE MAN SIE, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, OBENUND BETRACHTE DAS FLEISCH VOM SÜNDOPFER ALS BRENNHOLZ; DIE WEISEN SAGEN, MAN LASSE SIE VERDERBEN, UND SIE KOMMEN IN DEN VERBRENNUNGSRAUM.
8GEMARA. Was ist der Grund R. Elie͑zers? - Die Schrift sagt:und auf den Altar sollen sie nicht kommen zum wohlgefälligen Gerüche; zum wohlgefälligen Gerüche darfst du es nicht hinaufbringen, wohl aber darfst du es als Brennholz hinaufbringen. –
9Und die Rabbanan!? – Der Allbarmherzige hat durch [das Wort]sie eingeschränkt, siedarfst du nicht als solches hinaufbringen, wohl aber als Brennholz, anderes aber nicht. –
10Und R. Elie͑zer!? – Sie, nur bei diesen gleicht die Altarrampe dem Altar selbst, bei anderem aber nicht. –
11Und die Rabbanan!? – Hieraus ist beides zu entnehmen.
12Unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht des Autors der folgenden Lehre : R. Jehuda sagte : R. Elie͑zer und die Weisen stimmen überein über den Fall, wenn Glieder von einem Sündopfer mit Gliedern von einem Brandopfer vermischt worden sind, daß sie darzubringen sind, und wenn mit einem aktiv oder passiv zur Bestialität verwandten [Tiere], daß sie nicht darzubringen sind,
13sie streiten nur über den Fall, wenn Glieder eines fehlerfreien Brandopfers mit Gliedern eines fehlerbehafteten verwechselt worden sind. R. Elie͑zer sagt, sie seien darzubringen und man betrachte sieals Brennholz, und die Weisen sagen, sie seien nicht darzubringen. –
14Nach R. Elie͑zer gilt dies von einem aktiv oder passiv zur Bestialität verwandten [Tiere] wohl deshalb, weil es [zur Opferung] nicht tauglich ist, und auch das fehlerbehaftete ist ja nicht tauglich!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.