Sevachim — Blatt 79b
1Die Rabbanan lehrten: Ein Bruchgefäßeines männlichen oder einer weiblichen Flußbehafteten ist beim ersten und zweiten Maleunrein, beim dritten Male rein.
2Dies gilt nur von dem Falle, wenn man darin Wasser getan hat, hat man aber darin kein Wassergetan, so ist es auch beim zehnten Maleunrein. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, beim dritten Male sei es rein, auch wenn man darin kein Wasser getan hat. Derjenige, welcher sagt, eine Art gehe in derselben Art nicht auf, ist ja R. Jehuda,
3somit will ich auf einen Widerspruch hinweisen : Wer Flachs, den eine Menstruierende gesponnenhat, schüttelt, ist rein; wer aber feuchten schüttelt, ist unrein, wegen der Flüssigkeit ihres Mundes. R. Jehuda sagt, auch wer ihn mit Wasser anfeuchtet, sei wegen der Flüssigkeit ihres Mundes unrein. Auch wenn es oft erfolgtist!?
4R. Papa erwiderte: Anders verhält es sich beim Speichel, weil er eindringt.
5IST ES MIT BLUT VON UNTAUGLICHEN VERMISCHT WORDEN, SO IST ES IN DEN KANAL ZU GIESSEN. Worin besteht ihr Streit?
6R. Zebid erwiderte: Sie streiten, ob man im Tempel eine Maßregel treffe; nach der einen Ansicht treffe man eine solche, und nach der anderen Ansicht treffe man eine solche nicht.
7R. Papa erklärte : Alle sind der Ansicht,
8man treffe wohl eine Maßregel, und sie streiten, ob es vorzukommen pflegt, daß das nachfließende Blut mehr ist als das Blut der Seele; einer ist der Ansicht, dies pflege vorzukommen, und der andere ist der Ansicht, dies pflege nicht vorzukommen. –
9Einleuchtend ist es nach R. Papa, daß [beide Fälle besonders] gelehrt werden: ist es mit dem Blute von Untauglichen vermischt worden, so ist es in den Kanal zu gießen, wenn mit dem nachfließenden Blute, so ist es in den Kanal zu gießen,
10nach R. Zebid aber sollten sie doch zusammen gelehrtwerden!? – Ein Einwand.
11WENN BLUT VON FEHLERFREIEN MIT BLUT VON FEHLERBEHAFTETEN, SO IST ES IN DEN KANAL ZU GIESSEN; WENN EIN GEFÄSSMIT ANDEREN GEFÄSSEN, SO SIND, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, WENN EIN GEFÄSS DARGEBRACHT WORDEN IST, ALLE GEFÄSSEDARZUBRINGEN; DIE WEISEN ABER SAGEN, SELBST WENN ALLE MIT AUSNAHME VON EINEM DARGEBRACHT WORDEN SIND, SEI DIESES IN DEN KANAL ZU GIESSEN.
12WENN UNTERHALB ZU SPRENGENDES MIT OBERHALBZU SPRENGENDEM, SO SPRENGE MAN ES, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, OBERHALBUND MAN BETRACHTE DAS UNTERE ALS WASSER, SODANN SPRENGE MAN ES UNTERHALB; DIE WEISEN SAGEN, ES SEI IN DEN KANAL ZU GIESSEN. HAT MAN ES OHNE ZU FRAGEN GESPRENGT, SO IST ES GÜLTIG.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.