Sevachim — Blatt 82b

1Sollte doch [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß außerhalb die Absicht nicht untauglich mache:

2wenn beim Hineinbringen in das Innere, wobei das hineingebrachte Blut das außen zurückbleibende untauglich macht, die Absicht nicht untauglich macht, um wieviel weniger macht beim Hinausbringen außerhalb, wobei das hinausgebrachte das innen zurückbleibende nicht untauglich macht, die Absicht untauglich!? –

3Es heißt: dritten, außerhalb der Frist, verwerflich, außerhalb des Raumes.

4Fleisch, das in das Innere gekommen ist, ist tauglich.

5Es wäre durch einen Schluß zu folgern, daß es untauglich sei: wenn durch das Hinausbringen außerhalb, wobei das hinausgebrachte Blut das innen zurückbleibende nicht untauglich macht, das Fleisch untauglich wird, um wieviel mehr wird durch das Hineinbringen in das Innere, wobei das hineingebrachte Blut das außen zurückbleibende untauglich macht, das Fleisch untauglich.

6Es heißt aber: vom Blute, das Blutund nicht das Fleisch. –

7Demnach sollte [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden: wenn durch das Hineinbringen in das Innere, wobei das hineingebrachte Blut das außen zurückbleibende untauglich macht, das Fleisch nicht untauglich wird, um wieviel weniger wird durch das Hinausbringen außerhalb, wobei das hinausgebrachte Blut das innen zurückbleibende nicht untauglich macht, das Fleisch untauglich. –

8Es heißt?zerrissenes Fleisch auf dem Felde sollt ihr nicht essen, sobald das Fleisch außerhalb seines Gebietes gekommen ist, ist es verboten.

9Die Rabbanan lehrten :In das Innere, ich weiß diesnur vom Innern, woher dies vom ganzen Tempe!? Es heißt in das Innere des Heiligtums.

10Sollte es doch nur Heiligtum und nicht Innere heißen!? Raba erwiderte: Eines erklärtdas andere. Ebenso wie bei Beisaß und Mietling,

11denn es wird gelehrt:Beisaß, das ist der lebenslänglich Gekaufte; Mietling, das ist der auf Jahre Gekaufte.

12Sollte esdoch nur vom Beisassen und nicht vom Mietling gesagt werden, und ich würde gefolgert haben: wenn der lebenslänglich Gekaufte davon nicht essen darf, um wieviel weniger der auf Jahre Gekaufte!?

13Wenn dem so wäre, würde man gesagt haben, unter Beisaß sei der auf Jahre Gekaufte zu verstehen, während der lebenslänglich Gekaufte davon essen dürfe; daher heißt es auch Mietling, das lehrt, daß unter Beisaß der lebenslänglich Gekaufte und unter dem anderen der auf Jahre Gekaufte zu verstehen sei, und [auch jener] davon nicht essen dürfe.

14Abajje sprach zu ihm: Erklärlich ist dies da, wo es sich um zwei verschiedene Personen handelt, denn obgleich es heißen könnte, der Angebohrtedürfe davon nicht essen, und man es hinsichtlich des anderen [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern könnte, hat die Schrift sich dennoch der Mühe hingegeben, das durch einen Schluß zu folgernde niederzuschreiben, wozu aber braucht es hierbei vom Inneren gelehrt zu werden, wo es schon im Tempel untauglichwird!?

15Vielmehr, erklärte Abajje, dies ist wegen eines Umwegesnötig. Raba sprach zu ihm: Hierbei wird ja [der Ausdruck] 'Hineinbringen’gebraucht!? Vielmehr, erklärte Raba, wenn die Absicht sich auf das Innere bezog, so wird es im Tempel nicht untauglich.

16Raba fragte : Wie ist es, wenn man das Blut vom Farren der Gemeinde wegen Entfallens und vom Ziegenbocke wegen Götzendienstesin das Inneregebracht hat;

17sagen wir: in das Innere des Heiligtums, nur hierbeigilt dies vom Inneren, wenn esaber vom Heiligtume nicht gilt, gelte es auch nicht vom Inneren, oder aber, es ist ja nicht die richtige Stelle?

18Und wie ist es, wenn du entscheidest, es sei nicht die richtigeSteile, wenn man das Blut vom Farren und vom Ziegenbocke des Versöhnungstageszwischen den Stangen gesprengt, es nach dem Tempel herausgebracht und zurück hineingebracht hat;

19sagen wir, dies sei die richtige Stelle, oder aber, da es herausgekommenist, ist es eben herausgekommen?

20Und wie ist es, wenn du entscheidest, da es herausgekommen ist, ist es eben herausgekommen, wenn man vom Blute auf den Vorhang gesprengt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.