Sevachim — Blatt 84a
1das mit dem Schlachtopfer dargebrachte Speisopfer wird nach R. Gamliél und R. Jehošua͑ nicht herabgenommen und nach jenen allen wohlherabgenommen.
2Das besonders dargebrachte Gußopfer wird nach jenen allen herabgenommen und nach R. Gamliél und R. Šimo͑n nicht herabgenommen; das mit einem Schlachtopfer dargebrachte Gußopfer wird nach jenen allen herabgenommen und nur nach R. Gamliél nicht herabgenommen. –
3Selbstverständlich!? – Nötig ist es wegen des besonders dargebrachten [Guß]opfers. Dies nach Raba, denn Raba sagte, man könne jeden Tag ein Guß-Speisopferspenden. –
4Sollte er doch die Lehre Rabas lehren!? – Nötig ist es wegen des mit dem Schlachtopfer dargebrachten Gußopfers, das man am folgenden oder einem anderen Tage dargebracht hat.
5Der Meister sagte:ihre Speisopfer und ihre Gußopfer, auch nachts, ihre Speisopfer und ihre Gußopfer auch am folgenden Tage, somit könnte man glauben, sie gleichen besonders dargebrachten Gußopfern, und R. Šimo͑n pflichte bei, daß sie nicht herabgenommen werden, so lehrt er uns.
6FOLGENDE WERDEN, WENN SIE HINAUFGEKOMMEN SIND, NICHT MEHR HERABGENOMMEN: DAS ÜBERNACHTETE, DAS HINAUSGEBRACHTE, DAS UNREINE, DAS AUSSERHALB DER FRIST ODER DES RAUMES GESCHLACHTETEUND DESSEN BLUT UNTAUGLICHE AUFGENOMMEN UND GESPRENGT HABEN.
7R. JEHUDA SAGT, WENN ES NACHTS GESCHLACHTET, DAS BLUT AUSGESCHÜTTET, ODER DAS BLUT AUSSERHALB DER VORHÄNGE GEBRACHT WORDEN IST, WERDE ES, WENN ES HINAUFGEKOMMEN IST, HERABGENOMMEN. R. ŠIMO͑N SAGT, ES WERDE NICHT HERABGENOMMEN, WEIL DIE UNTAUGLICHKEIT IM HEILIGTUME ERFOLGT IST. R. ŠIMO͑N SAGTE NÄMLICH: IST DIE UNTAUGLICHKEIT IM HEILIGTUME ERFOLGT, SO NIMMT DAS HEILIGTUM ES AUF, UND IST DIE UNTAUGLICHKEIT NICHT IM HEILIGTUME ERFOLGT, SO NIMMT DAS HEILIGTUM ES NICHT AUF.
8FOLGENDE SIND ES, BEI DENEN DIE UNTAUGLICHKEIT NICHT IM HEILIGTUME ERFOLGT IST: DAS AKTIV ODER PASSIV ZUR BESTIALITÄT VERWANDTE, DAS FÜR DEN GÖTZENDIENST ABGESONDERTE, DAS ANGEBETETE, DAS ALS HURENGABE ODER HUNDELOHN ENTRICHTETE [VIEH], DER MISCLHING, DAS TOTVERLETZTE, DIE SEITENGEBURT UND DAS FEHLERBEHAFTETE. R. A͑QIBA ERKLÄRT FEHLERBEHAFTETE ALS TAUGLICH. R. ḤANINA DER PRIESTERVORSTEHER SAGTE! MEIN VATER SCHOB FEHLERBEHAFTETE VOM ALTAR HINUNTER.
9WIE DIESE, WENN SIE HINAUFGEKOMMEN SIND, NICHT HERABGENOMMEN WERDEN, EBENSO WERDEN SIE, WENN SIE HERABGEKOMMEN SIND, NICHT WIEDER HINAUFGELEGT. DIESE ALLE WERDEN, WENN SIE LEBEND AUF DEN ALTAR GEKOMMEN SIND, HERABGENOMMEN. IST EIN BRANDOPFERLEBEND AUF DEN ALTAR GEKOMMEN, SO WERDE ES HERABGENOMMEN. HAT MAN ES AUF DEM ALTAR GESCHLACHTET, SO ENTHÄUTE UND ZERLEGE MAN ES AN ORT UND STELLE.
10GEMARA. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte:Dies, das ist, das Brandopfer, das sind allesAusschließungen; ausgenommen sind die Fälle, wenn es nachts geschlachtet, das Blut ausgeschüttet oder das Blut außerhalb der Vorhänge gebracht worden ist; ist es hinauf gekommen, so werde es herabgenommen.
11R. Šimo͑n erklärte: Brandopfer, ich weiß dies nur von einem tauglichen Brandopfer, woher dies von den Fällen, wenn es nachts geschlachtet, das Blut ausgeschüttet oder das Blut außerhalb der Vorhänge gebracht worden ist, wenn es übernachtet hat, wenn es hinausgebracht, unrein, außerhalb der Frist oder außerhalb des Raumes geschlachtet worden ist, wenn Untaugliche das Blut aufgenommen und gesprengt haben,
12wenn das unterhalb zu sprengende oberhalb, das oberhalb zu sprengende unterhalb, das außerhalb zu sprengende innerhalb oder das innerhalb zu sprengende außerhalb gesprengt worden ist,
13und vom Pesaḥ- und dem Sündopfer, die man auf einen anderen Namen geschlachtet hat? Es heißt:das Gesetz des Brandopfers, dies schließt alle Opfer in dieses Gesetz ein; sind sie hinaufgekommen, so werden sie nicht herabgenommen.
14Man könnte glauben, auch das aktiv oder passiv zur Bestialität verwandte, das für den Götzendienst abgesonderte, das angebetete, das als Hurengabe oder Hundelohn entrichtete [Vieh], der Mischling, das Totverletzte und die Seitengeburt seien einbegriffen, so heißt es dies. –
15Was veranlaßt dich, jene einzuschließen und diese auszuschließen? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.