Sevachim — Blatt 84b

1Da die Schrift manche eingeschlossen und manche ausgeschlossen hat, so schließe ich jene ein, deren Untauglichkeit im Heiligtume erfolgt ist, und schließe diese aus, deren Untauglichkeit nicht erst im Heiligtume erfolgt ist.

2R. Jehuda entnimmt dies aus folgendem: Weshalb sagten sie, das übernachtete Blut sei tauglich?

3Weil auch die übernachteten Opferteile tauglichsind, und die übernachteten Opferteile sind tauglich, weil auch das übernachtete Fleisch tauglichist.

4Das Hinausgekommene, weil das Hinausgekommene bei einem Privataltartauglich ist.

5Das Unreine, weil es beim Gemeindedienste erlaubtist.

6Außerhalb der Frist, weil es hinsichtlich der Verwerflichkeit geeignetist.

7Außerhalb des Raumes, weil es mit außerhalb der Frist verglichen wird.

8Dessen Blut Untaugliche aufgenommen und gesprengt haben; Untaugliche, die zum Gemeindedienste zulässigsind. –

9Kann denn hinsichtlich des Unerlaubten vom Erlaubten gefolgertwerden!? –

10Der Autor stützt sich auf die einschließenden [Worte] dies ist das Gesetz des Brandopfers.

11R. Joḥanan sagte: Wer nachts ein Vieh innerhalb schlachtet und außerhalb darbringt, ist (frei, wenn außerhalb und außerhalb darbringt, so ist er) schuldig,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.