Sevachim — Blatt 85a

1denn dies ist nicht geringer, als wenn man außerhalb schlachtet und außerhalb darbringt.

2R. Ḥija b. Abin wandte ein: Wer Geflügel innerhalb schlachtet und außerhalb darbringt, ist frei, wenn außerhalb und außerhalb darbringt, so ist er schuldig. Man sollte doch sagen, es sei nicht geringer, als wenn man außerhalb schlachtet und darbringt!? –

3Dies ist eine Widerlegung. Wenn du aber willst, sage ich: mit dem Schlachten eines Geflügels innerhalb hat man es nur getötet.

4U͑la sagte: Waren die Opferteile minderheiliger Opfer vor dem Blutsprengen hinaufgekommen, so werden sie nicht herabgenommen, denn sie sind Nahrung des Altars geworden.

5R. Zera sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: dessen Blut ausgeschüttet oder außerhalb der Vorhänge gebracht worden ist; wenn sie nun da, wo man, wenn man es auch will, nicht sprengen kann, falls sie hinauf gekommen sind, nicht herabgenommen werden, um wieviel weniger hierbei, wo man, wenn man es will, sprengen kann. –

6Dies ist auf hochheilige Opferzu beziehen. –

7Das Pesaḥopferist ja minderheilig!? – Diesist auf den Fall zu beziehen, wenn es auf einen anderen Namen hergerichtet worden ist. –

8Wir haben gelernt: Diese alle werden, wenn sie lebend auf den Altar gekommen sind, herabgenommen. Demnach werden geschlachtete nicht herabgenommen; doch wohl einerlei, ob hochheilige oder minderheilige Opfer!? –

9Nein, von geschlachteten werden manche herabgenommen und manche nicht. – Es heißt ja aber alle!? – Das ‘alle’ bezieht sich auf das lebende. –

10Selbstverständlich!? – Tatsächlich auf geschlachtete, wenn sie nämlich ein Häutchen am Augehaben, und zwar nach R. A͑qiba, welcher sagt, wenn solche hinaufgekommen sind, werden sie nicht herabgenommen. –

11Wie ist, wenn du es auf untaugliche beziehst, der Schlußsatz zu erklären: ebenso ist ein Brandopfer, das lebend auf den Altar gekommen ist, herabzunehmen; hat man es auf dem Altar geschlachtet, so enthäute und zerlege man es an Ort und Stelle. Ist etwa ein untaugliches zu enthäuten und zu zerlegen, der Allbarmherzige sagt ja:er zerlege es, es, nur ein taugliches und kein untaugliches!? –

12Der Schlußsatz bezieht sich auf ein taugliches. – Was lehrt er uns damit? – Daß das Enthäuten und das Zerlegen auf dem Altar erfolgen dürfe. –

13Wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, das Enthäuten und das Zerlegen dürfen auf dem Altar nicht erfolgen!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn es tauglich war, und untauglich gewordenist. Dies nach R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, welcher sagt, wenn das Blut gesprengt worden ist und das Fleisch nur eine Stunde tauglich war, enthäute man es und das Fell gehöre den Priestern. –

14Wieso wird demnach hierzu gelehrt, daß mandas Eingeweide herabnehme und abspüle!? –

15Wie sollte man denn anders verfahren, es etwa mit dem Miste darbringen!? [Es heißt ja]:bringe es doch einmal deinem Statthalter zum. Geschenke, ob er dir günstig gesinnt sein oder dir Huld erweisen wird. –

16Wir meinen es wie folgt: wozu braucht man es abzuspülen? – Weil ein anderer Priester, der esnicht weiß, es finden und darbringen kann. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.