Sevachim — Blatt 85b

1Und wir sollen für die Priester eine Bestimmung treffen, wodurch sie zu einem Verstoße kommen können!? – Immerhin ist es besser, daß dem Himmel geheiligte Dinge nicht wie Aas umherliegen.

2R. Ḥija b. Abba sagte: R. Joḥanan fragte, ob die Opferteile minderheiliger Opfer, die vor dem Blutsprengen hinaufgekommen sind, herabzunehmen sind oder nicht.

3Da sprach R. Ami zu ihm: Du solltest ja hinsichtlich der Veruntreuungfragen. Dieser erwiderte: Hinsichtlich der Veruntreuung ist es mir nicht fraglich, denn nur das Sprengen macht sie zur Veruntreuung geeignet, fraglich ist es mir nur hinsichtlich des Herabnehmens. Er entschied, daß sie nicht herabgenommen werden, und daß es bei ihnen keine Veruntreuung gebe.

4R. Naḥman b. Jiçḥaq lehrte es wie folgt: R. Ḥija b. Abba sagte: R. Joḥanan fragte, ob es bei den Opferteilen minderheiliger Opfer, die vor dem Blutsprengen hinaufgekommen sind, eine Veruntreuung gebe oder nicht. R. Ami sprach zu ihm: Du solltest ja hinsichtlich des Herabnehmens fragen. Dieser erwiderte: Hinsichtlich des Herabnehmens ist es mir nicht fraglich, denn sie sind Nahrung des Altars geworden, fraglich ist es mir nur hinsichtlich der Veruntreuung. Er entschied, daß sie nicht herabgenommen werden, und daß es bei ihnen keine Veruntreuung gebe.

5FOLGENDE SIND ES, BEI DENEN DIE UNTAUGLICHKEIT NICHT &C.

6R. Joḥanan sagte: R. A͑qiba erklärt sieals tauglich, nur wenn es sich um ein Häutchen am Auge handelt, weil solche bei Geflügelopfern tauglich sind; ferner nur dann, wenn die Heiligung vor dem Gebrechen erfolgt ist. Auch pflichtet R. A͑qiba hinsichtlich eines weiblichen Brandopfersbei, denn bei einem solchen ist es ebenso, als wenn das Gebrechen der Heiligung voranginge.

7R. Jirmeja fragte: Gilt die passive Bestialität beim Geflügeloder nicht. Sagen wir:vom Vieh, dies schließt das aktiv oder passiv zur Bestialität verwandte aus, wo die aktive Bestialität gilt,

8gilt auch die passive, und wo die aktive nichtgilt, gilt auch die passive nicht, oder aber, es ist ja damit eine Sünde begangen worden?

9Rabba erwiderte: Komm und höre: R. A͑qiba erklärt Fehlerbehaftete als tauglich. Wenn dem nun sowäre, so sollte er auch das passiv zur Bestialität verwandte als tauglich erklären, weil ein solches beim Geflügelopfer tauglichist. Schließe hieraus.

10R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Auch wir haben es gelernt: das passiv zur Bestialität verwandte, für den Götzendienst abgesonderte, angebetete, als Hurengabe oder Hundelohn entrichtete [Geflügel], das Geschlechtslose und der Zwitter machen sämtlich im Schlunde die Kleider unrein. Schließe hieraus.

11R. ḤANINA DER PRIESTERVORSTEHER &C. Was lehrt er uns damit? – Wenn du willst, sage ich: er erzählt nur einen Fall; wenn du aber willst, sage ich: unter ‘schob’ ist zu verstehen, mit der Rückseite der Hand.

12WIE DIESE, WENN SIE HINAUFGEKOMMEN SIND &C. U͑la sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn das Feuer sie nicht erfaßt hat, wenn aber das Feuer sie erfaßt hat, werden sie zurück hinaufgelegt.

13R. Mari bezieht dies auf die erste Lehre, R. Ḥanina aus Sura aber bezieht es auf die folgende Lehre: Die Knochen, die Sehnen, die Hörner und die Klauen kommen, wenn sie daranhaften, mit hinauf, und wenn sie getrennt sind, nicht hinauf. Hierzu sagte U͑la: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn das Feuer sie nicht erfaßt hat, wenn aber das Feuer sie erfaßt hat, werden sie zurück hinaufgelegt.

14Nach demjenigen, der es auf die andere Lehre bezieht, gilt dies um so mehr von der ersten, und nach demjenigen, der es auf die erste Lehre bezieht, gilt dies nicht von der anderen, da diesezur Aufräucherung nicht geeignet sind.

15UND FOLGENDE WERDEN, WENN SIE HINAUFGEKOMMEN SIND, ZURÜCK HERABGENOMMEN: DAS FLEISCH DER HOCHHEILIGEN UND DAS FLEISCH DER MINDERHEILIGEN OPFER, DER REST DER SCHWINGEGARBE, DIE ZWEI BROTE, DIE SCHAUBROTE, DIE RESTE DER SPEISOPFER UND DAS RÄUCHERWERK.

16DIE KOPFWOLLE DER LÄMMER, DAS BARTHAAR DER BÖCKE, DIE KNOCHEN, DIE SEHNEN, DIE HÖRNER UND DIE KLAUEN KOMMEN, WENN SIE DARANHAFTEN, MIT HINAUF, DENN ES HEISST:der Priester soll alles aufräuchern, UND WENN SIE GETRENNT SIND, NICHT MIT HINAUF, DENN ES HEISST:du sollst deine Brandopfer Herrichten, das Fleisch und das Blut.

17GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Der Priester soll alles auf dem Altar aufräuchern, dies schließt die Knochen, die Sehnen, die Hörner und die Klauen ein. Man könnte glauben, auch wenn sie getrennt sind, so heißt es: du sollst deine Brandopfer Herrichten, das Fleisch und das Blut.

18Wenn nur das Fleisch und das Blut,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.