Sevachim — Blatt 86a

1so könnte man glauben, man löse die Sehnen und die Knochen ab und lege das Fleisch auf den Altar, so heißt es: der Priester soll alles auf dem. Altar aufräuchern. Wie ist dies nun zu erklären? Anhaftend kommen sie mit hinauf, getrennt werden sie, selbst wenn sie bereits auf dem Altar sind, herabgenommen. –

2Wer ist der Autor, welcher sagt, getrennt werden sie herabgenommen? Es ist Rabbi, denn es wird gelehrt: Der Priester soll alles auf dem Altar aufräuchern, dies schließt die Knochen, die Sehnen, die Hörner und die Klauen ein, auch wenn sie getrennt sind.

3Wie erkläre ich aber [die Worte] du sollst deine Brandopfer Herrichten, das Fleisch und das Blut? Dies besagt, die angebrannten Stücke des Brandopfers lege manzurück hinauf, nicht aber lege man die angebrannten Sehnen und Knochen zurück hinauf.

4Rabbi sagte: Ein Schriftvers lautet: der Priester soll alles auf dem Altar aufräuchern, einschließend, und ein Schriftvers lautet: du sollst deine Brandopfer herrichten, das Fleisch und das Blut, ausschließend, wie ist dies nun zu erklären? Anhaftend kommen sie mit hinauf, getrennt werden sie, selbst wenn sie sich bereits auf dem Altar befinden, herabgenommen.

5«Getrennt werden sie &c. herabgenommen.» R. Zera sagte: Dieslehrten sie nur von dem Falle, wenn sie nach untengetrennt sind, wenn aber nach oben, so sind sie der Verbrennung näher gekommen. – Selbst wenn sie getrenntsind?

6Rabba erwiderte: Er meint es wie folgt: dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie nach dem Blutsprengen getrennt wordensind, sind sie aber vor dem [Blut]sprengen getrennt worden, so werden sie durch das [Blut]sprengenerlaubt, selbst aus ihnen Messergriffe zu fertigen.

7Er ist der Ansicht R. Jišma͑éls, in dessen Namen R. Joḥanan sagte: Beim Brandopfer heißt es:ihm gehöre es, und beim Schuldopfer heißt es:ihm gehöre es, wie die Knochen des Schuldopfers erlaubtsind, ebenso sind auch die Knochen des Brandopfers erlaubt.

8Siesind entbehrlich, denn wenn sie nicht entbehrlich wären, könnte man entgegnen: wohl gilt dies vom Schuldopfer, dessen Fleisch erlaubt ist; aber [die Worte] ihm gehöre es sind überflüssig.

9R. Ada b. Ahaba wandte ein: Bei den Knochen der Opfer gibt es eine Veruntreuung vor dem [Blut]sprengen,

10nicht aber nach dem [Blut]sprengen, bei denen des Brandopfers aber gibt es [stets] eine Veruntreuung!?–

11Lies: bei denen des Brandopfers gibtes, wenn sie vor dem [Blut]sprengen getrennt worden sind, eine Veruntreuung, und wenn nach dem [Blut]sprengen, ewig eine Veruntreuung.

12Er streitet somit gegen R. Elie͑zer, denn R. Elie͑zer sagte: Sind sie vor dem Sprengen getrennt worden, so gibt es bei ihnen eine Veruntreuung, und wenn nach dem Sprengen, so darf man sie nicht nutznießen, jedoch gibt es bei ihnen keine Veruntreuung.

13DIESE ALLESIND, WENN SIE VOM ALTAR HERABGEFALLEN SIND, NICHT WIEDER HINAUFZULEGEN; EBENSO LEGE MAN EINE KOHLE, DIE VOM ALTAR HERABGEFALLEN IST, NICHT WIEDER HINAUF. SIND OPFERGLIEDER VOR MITTERNACHT VOM ALTAR ABGESPRUNGEN, SO LEGE MAN SIE ZURÜCK HINAUF, UND ES GIBT BEI IHNEN EINE VERUNTREUUNG, WENN NACH MITTERNACHT, SO BRAUCHT MAN SIE NICHT ZURÜCK HINAUFZULEGEN, UND ES GIBT BEI IHNEN KEINE VERUNTREUUNG.

14WIE DER ALTAR DAS FÜR IHN GEEIGNETE HEILIGT, EBENSO HEILIGT AUCH DIE ALTARRAMPE, UND WIE DER ALTAR UND DIE ALTARRAMPE DAS FÜR SIE GEEIGNETE HEILIGEN, EBENSO HEILIGEN AUCH DIE GEFÄSSE DAS FÜR SIE GEEIGNETE.

15GEMARA. In welchem Falle: ist daran noch etwasvorhanden, so sollte diesauch nach Mitternacht erfolgen, und ist daran nichts vorhanden, so sollte dies auch vor Mitternacht nicht erfolgen!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.