Sevachim — Blatt 8a

1der Priester soll vom Blut des Sündopfers nehmen, die Aufnähme muß auf den Namen des Sündopfers erfolgen. –

2Wir wissen dies vom Schlachten und von der [Blut]aufnahme, woher dies vom Sprengen? – Die Schrift sagt:der Priester soll ihm Sühne wegen seiner Sünde schaffen, die Sühnemuß auf den Namen des Sündopfers erfolgen. –

3Wir wissen dies von der Verwechselung des Opfers, woher dies von der Verwechselung des Eigentümers? – Die Schrift sagt ihm; ihm, nicht aber seinem Nächsten, –

4Wir wissen dies hinsichtlich des Gebotes, woher dies von der Unerläßlichkeit? – Wie R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, er klärt hat: Sündopfer ; seinSündopfer, ebenso ist auch hierbei zu erklären: Sünde, seiner Sünde. –

5Wir wissen dies vom Gebote bei Verwechselung des Opfers und vom Sprengen [auch] bei Verwechselung des Eigentümerssowohl hinsichtlich des Gebotes als auch hinsichtlich der Unerläßlichkeit, woher diesbei Verwechselung des Opfers hinsichtlich der übrigen Verrichtungenund bei Verwechselung des Eigentümers sowohl hinsichtlich des Gebotes als auch hinsichtlich der Unerläßlichkeit?

6R. Jona erwiderte: Dies ist vom Sündopfer des Nazirs zu folgern; es heißt: und der Priester bringe sie vor den Herrn und richte sein Sündopfer und sein Brandopfer her, all seine Verrichtungen müssen auf den Namen des Sündopfers erfolgen. –

7Wir wissen dies von der Verwechselung des Opfers, woher dies von der Verwechselung des Eigentümers? – Da dies auf die Verwechselung des Opfers nicht zu beziehenist, so beziehe man es auf die Verwechselung des Eigentümers. – Wir wissen dies hinsichtlich des Gebotes, woher dies hinsichtlich der Unerläßlichkeit?

8R. Hona erwiderte: Sündopfer, seinSündopfer.

9Rabina wandte ein: Worauf deutet demnach [das Wort] Brandopfer, seinBrandopfer!? –

10Worauf deuten demnach auch nach Rabina[die Worte] Speisopfer, sein Speisopfer, Gußopfer, sein Gußopfer. –

11Diese deuten auf folgende Auslegungen: ihre Speisopfer und ihre Gußopfer, auch nachts; ihre Speisopfer und ihre Gußopfer, auch am folgendenTag; worauf aber deutet [das Wort] Brandopfer, sein Brandopfer !?

12Ferner ist ja von einem auf das anderenicht zu folgern; vom Sündopfer des Nazirs ist auf das Talg-Sündopfernicht zu folgern, denn bei jenem kommt noch anderes Bluthinzu, und vom Talg-Sündopfer ist auf das Sündopfer des Nazirs ebenfalls nicht zu folgern, denn jenes sühnt die Ausrottungsstrafe.

13Vielmehr, erklärte Raba, dies ist vom Sündopfer des Aussätzigen zu folgern; es heißt:der Priester soll das Sündopfer herrichten, alle seine Verrichtungen müssen auf den Namen des Sündopfers erfolgen. –

14Wir wissen dies von der Verwechselung des Opfers, woher dies von der Verwechselung des Eigentümers!? – Die Schrift sagt:er soll Sühne schaffen dem, der sich reinigen läßt &c., diesem Sichreinigenden, nicht aber einem anderen. –

15Aber immerhin ist ja von einem auf das andere nicht zu folgern; vom Sündopfer des Aussätzigen ist auf das Talg-Sündopfer nicht zu folgern, denn bei jenem kommt noch anderes Bluthinzu, und vom Talg-Sündopfer ist auf das Sündopfer des Aussätzigen ebenfalls nicht zu folgern, denn jenes sühnt die Ausrottungsstrafe!? –

16Wenn esauch von einem nicht zu folgern ist, so ist es von zweien zu folgern. –

17Bei welchem? – Sollte der Allbarmherzige es beim Talg-Sündopfer nicht geschrieben haben, und man würde es von jenen gefolgert haben. – Wohl gilt dies von jenen, weil bei ihnen noch anderes Bluthinzukommt. –

18Sollte der Allbarmherzige es beim Sündopfer des Nazirs nicht geschrieben haben, und man würde es von jenen gefolgert haben.–Wohl gilt dies von jenen, weil es bei ihnen keinen Rücktritt gibt. –

19Sollte der Allbarmherzige es beim Sündopfer des Aussätzigen nicht geschrieben haben, und man würde es von jenen gefolgert haben. – Wohl gilt dies von jenen, weil es bei ihnen kein Armenopfergibt. –

20Vielmehr, die Schrift sagt :Dies ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer&c., somit vergleicht es die Schrift mit dem Heilsopfer ; wie es beim Heilsopfer hinsichtlich des Gebotes auf den Namen erfolgen muß, sowohl in Bezug auf das Opfer als auch in Bezug auf den Eigentümer, ebenso muß es auch beim Sündopfer hinsichtlich des Gebotes auf den Namen erfolgen, sowohl in Bezug auf das Opfer als auch in Bezug auf den Eigentümer.

21Hinsichtlich des Gebotes folgere man also vom Heilsopfer, und von jenen Schriftversen hinsichtlich der Unerläßlichkeit. –

22Wir wissen dies vom Talg-Sündopfer, bei demes zum Sündopfer

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.