Sevachim — Blatt 92a
1jedoch keine Holzkohle. Wenn man nun sagen wollte, er sei der Ansicht R. Šimo͑ns, so sollte es doch auch bei einer Holzkohle erlaubtsein!? –
2Hinsichtlich der unbeabsichtigten Tätigkeit ist er der Ansicht R. Šimo͑ns, und hinsichtlich der an sich nicht nötigen Arbeitist er der Ansicht R. Jehudas.
3R. Hona sagte: Sind Gußopfer unrein geworden, so errichte man für sie einen besonderen Holzstoßund verbrenne sie, denn es heißt:im Heiligtume &c. im Feuer werde es verbrannt. Ebenso wird auch gelehrt: Sind Blut, Öl, Speisopfer oder Gußopfer unrein geworden, so errichte man für sie einen besonderen Holzstoß und verbrenne sie.
4Šemuél sprach zu R. Ḥana aus Bagdad: Hole mir zehn Leute, und ich will dir vor ihnen sagen, daß, wenn Gußopfer unrein geworden sind, man für sie einen besonderen Holzstoß errichte und sie verbrenne.
5IST SÜNDOPFERBLUT AUF EIN GEWAND VERSPRITZT, SO BENÖTIGT DIESES DES WASCHENS. OBGLEICH DIE SCHRIFT NUR VON ESSBAREN [OPFERN] SPRICHT, WIE ES HEISST: an heiliger Stelle soll es gegessen werden, SO ERFORDERN DENNOCH SOWOHL DIE ESSBAREN ALS AUCH DIE INNEREN DES WASCHENS, DENN ES HEISST: das Gesetz des Sündopfers, EIN GESETZ FÜR ALLE SÜNDOPFER.
6WEGEN DES BLUTES EINES UNTAUGLICHEN SÜNDOPFERS IST DAS WASCHEN NICHT ERFORDERLICH, EINERLEI OB ES VORHER TAUGLICH WAR ODER ES NIEMALS TAUGLICH WAR. WELCHES WAR VORHER TAUGLICH? DAS ÜBERNACHTETE, DAS UNREINE UND DAS HINAUSGEBRACHTE. WELCHES WAR NIEMALS TAUGLICH? WENN [DAS OPFER] AUSSERHALB DER FRIST ODER AUSSERHALB DES rAUMES GESCHLACHTET WORDEN IST ODER UNTAUGLICHE DAS BLUT AUFGENOMMEN UND GESPRENGT HABEN.
7GEMARA. SÜNDOPFERBLUT &C. Wenn für alle Sündopfer ein Gesetz besteht, so sollte dies auch vom Geflügel-Sündopfer gelten, und dem widersprechend wird gelehrt: man könnte glauben, das Blut eines Geflügel-Sündopfers erfordere des Waschens, so heißt es dies!?
8Reš Laqiš erwiderte im Namen des Bar Qappara: Der Schriftvers lautet: soll geschlachtet werden, die Schrift spricht also von zu schlachtenden. –
9Vielleicht nur von zu essenden, denn es heißt: an heiliger Stelle soll es gegessen werden, nicht aber gilt dies von den inneren!? – Der Allbarmherzige hat diese durch [das Wort] Gesetz einbegriffen. –
10Demnach sollte dies auch vom Geflügel-Sündopfer gelten!? – Der Allbarmherzige hat es durch [das Wort] dies ausgeschlossen. –
11Was veranlaßt dich dazu!? – Es ist einleuchtend, daß das Vieh-Sündopfer einzuschließen ist, denn es gleicht jenem hinsichtlich des Schlachtens in der Nordseite, der [Blut]aufnahme in der Nordseite, des Gefäßes,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.