Sota — Blatt 19b

1Die Rabbanan lehrten: Er lasse trinken; was lehrt dies, es heißt ja bereits vorher:er lasse sie trinken? Wenn die Rolle verwischt worden ist und sie nachher sagt, sie wolle nicht trinken, so wende man Gewalt an und zwinge sie zu trinken – so R. A͑qiba.

2R. Šimo͑n erklärte: Und nachher lasse er trinken; was lehrt dies, es heißt ja bereits: er lasse trinken? Daß dies von drei Dingen abhängigist: die Handvoll muß dargebracht worden sein, die Rolle muß verwischt worden sein und sie muß den Schwur auf sich genommen haben.

3Die Handvoll muß dargebracht worden sein, denn R. Šimo͑n vertritt hierbei seine Ansicht, daß er zuerst ihr Speisopfer darbringen und sie nachher trinken lassen müsse. –

4«Die Rolle muß verwischt worden sein.» Was sollte er sie denn sonst trinkenlassen!? R. Aši erwiderte: Dies bezieht sich auf die Spurender Schrift. –

5«Sie muß den Schwur auf sich genommen haben.» Nur trinken läßt man sie demnach nicht vorher, wohl aber ist [die Rolle] zu schreiben, und dem widersprechend sagte ja Raba, daß, wenn man die Rolle der Ehebruchsverdächtigten geschrieben hat, bevor sie den Schwur auf sich genommen hat, dies ungültig sei!? – Dieslehrt er umsonst. –

6Worin besteht ihr Streit? – Es sind drei Schriftverse vorhanden; einmal: er lasse trinken, ferner: nachher lasse er trinken, und wiederum: er lasse trinken.

7Die Rabbanan sind der Ansicht, das erste [Mal sind die Worte] er lasse trinken an sich nötig, daß er sie zuerst trinken lasse und nachher ihr Speisopfer darbringe; [die Worte] nachher lasse er trinken deuten auf die Spuren der Schrift; das andere [Mal lehren die Worte] lasse er trinken, daß, wenn sie, nachdem die Rolle verwischt worden ist, sagt, sie wolle nicht trinken, man Gewalt anwende und sie zu trinken zwinge.

8R. Šimo͑n ist der Ansicht, [die Worte] nachher lasse er trinken seien an sich nötig, daß er zuerst ihr Speisopfer darbringe und nachher sie trinken lasse; das erste [Mal lehren die Worte] er lasse trinken, daß, wenn er sie zuerst trinken ließ und ihr Speisopfer nachher darbringt, es tauglich sei; das andere [Mal lehren die Worte] er lasse trinken, daß, wenn sie nachdem die Rolle verwischt worden ist sagt, sie wolle nicht trinken, man Gewalt anwende und sie zu trinken zwinge.

9Die Rabbanan aber sind der Ansicht, die Schrift beginne nicht mit dem bereits erfolgten. –

10Ist R. A͑qiba denn der Ansicht, daß man sie zu trinken zwinge, es wird ja gelehrt: R. Jehuda sagte: Man steckte ihr einen eisernen Sperrhaken in den Mund, und wenn sie nachdem die Rolle verwischt worden ist sagt, sie wolle nicht trinken, wende man Gewalt an und zwinge sie zu trinken. R. A͑qiba sagte: Wir wollen sie ja nur untersuchen, und sie istbereits untersucht. Vielmehr kann sie solange die Handvoll noch nicht dargebracht worden ist zurücktreten; ist aber die Handvoll dargebracht worden, so kann sie nicht mehr zurücktreten. –

11Nach deiner Auffassung ist ja gegen diese Lehre selbst einzuwenden: weshalb kann sie nicht zurücktreten nachdem die Handvoll dargebracht worden ist, sie ist ja bereits untersucht!?

12Vielmehr besteht hier kein Einwand; das eine, wenn sie aus Angst zurücktritt, und das andere, wenn sie aus Mutwillen zurücktritt.

13Er meint es wie folgt: wenn aus Mutwillen, so trinke sie überhaupt nicht, wenn aber aus Angst, so kann sie, solange die Handvoll noch nicht dargebracht worden ist, da dann die Rolle noch nicht verwischt worden ist, und wenn sie bereits verwischt worden ist, die Priester es gesetzwidrig getan haben, zurücktreten, und nachdem die Handvoll dargebracht worden ist, nicht mehr zurücktreten, da die Priester sie dann gesetzmäßig verwischt haben.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.