Sota — Blatt 24a

1ODER DIE NETHINA UND DIE MIT EINEM HURENKINDE ODER EINEM NATHIN VERHEIRATETE JISRAELITIN TRINKEN NICHT UND ERHALTEN NICHT DIE MORGENGABE.

2FOLGENDE TRINKEN NICHT UND ERHALTEN NICHT DIE MORGENGABE: DIE SAGT, SIE HABE SICH VERUNREINIGT, VON DER ZEUGEN KOMMEN UND BEKUNDEN, SIE HABE SICH VERUNREINIGT, UND DIE SAGT, SIE WOLLE NICHT TRINKEN.

3WENN IHR MANN SAGT, ER WOLLE SIE NICHT TRINKEN LASSEN, UND WENN IHR MANN SIE UNTERWEGS BESCHLAFEN HAT, SO ERHÄLT SIE DIE MORGENGABE UND BRAUCHT NICHT ZU TRINKEN.

4STARBEN IHRE MÄNNER BEVOR SIE GETRUNKEN HABEN, SO ERHALTEN SIE, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, DIE MORGENGABE UND BRAUCHEN NICHT ZU TRINKEN; DIE SCHULE HILLELS SAGT, ENTWEDER SIE TRINKEN ODER SIE ERHALTEN NICHT DIE MORGENGABE.

5DIE VON EINEM ANDEREN SCHWANGERE ODER VON EINEM ANDEREN SÄUGENDE TRINKT NICHT UND ERHÄLT NICHT DIE MORGENGABE– SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, ER KÖNNE SICH VON IHR TRENNEN UND SIE SPÄTER WIEDER NEHMEN.

6EINE ZWITTERHAFTE, ALTE UND ZUM GEBÄREN UNGEEIGNETEERHALTEN NICHT DIE MORGENGABE UND TRINKENNICHT. R. ELEA͑ZAR SAGT, ER KÖNNE EINE ANDERE FRAU NEHMENUND MIT IHR DIE FORTPFLANZUNG AUSÜBEN.

7ALLE ANDEREN FRAUEN MÜSSEN ENTWEDER TRINKEN ODER SIE ERHALTEN NICHT DIE MORGENGABE. DIE FRAU EINES PRIESTERS MUSS TRINKEN UND ISTIHREM MANNE ERLAUBT. DIE FRAU EINES KASTRATENMUSS TRINKEN.

8DIE VERWARNUNG KANN INBEZUG AUF JEDEN INZESTUÖSEN ERFOLGEN, AUSGENOMMEN EIN MINDERJÄHRIGER UND EINER, DER KEIN MANN IST.

9IN FOLGENDEN FÄLLEN VERWARNT DAS GERICHT: WENN DER EHEMANN TAUBSTUMM, BLÖDSINNIG ODER IM GEFÄNGNISSE EINGESPERRT IST. SIE SAGTEN DIES NICHT, UM SIE TRINKEN ZU LASSEN, SONDERN UM SIE DER MORGENGABE VERLUSTIG ZU MACHEN. R. JOSE SAGT, AUCH UM SIE TRINKEN ZU LASSEN, DENN WENN DER EHEMANN DAS GEFÄNGNIS VERLÄSST, LASSE ER SIE TRINKEN.

10GEMARA. Nur trinken lassen kann er sienicht, wohl aber kann er sie verwarnen; woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Rede zu den Kindern Jisraél und sprich, diesschließt die Verlobte und die Anwärterin der Schwagerehe hinsichtlich der Verwarnung ein.

11Unsere Mišna vertritt somit die Ansicht R. Jonathans, denn es wird gelehrt:Unter deinem Manne, ausgenommen die Verlobte; man könnte glauben, auch die Anwärterin der Schwagerehe sei ausgenommen, so heißt es zweimal Mann – so R. Jošija.

12R. Jonathan erklärte: Unter deinem Manne, ausgenommen die Anwärterin der Schwagerehe: man könnte glauben, nur die Anwärterin der Schwagerehe sei auszuschließen, nicht aber die Verlobte, so heißt es: wenn eine Frau unter ihrem Manne abschweift, ausgenommen die Verlobte.

13Einer hält die Verlobte für gebundener, da die Antrauung durch ihn erfolgt ist und seinetwegen die Steinigungerfolgt,

14und einer hält die Anwärterin der Schwagerehe für gebundener, da bei dieser die Übergabe nicht fehlt. –

15Wofür verwendet R. Jonathan die Wiederholung [des Wortes] Mann? – Dies ist dazu nötig, um die Frau eines Tauben, eines Blöden und eines Schwachsinnigen einzuschließen. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.