Sota — Blatt 31b
1WENN DAS LETZTE ZEUGNIS, DAS SIE FÜR IMMER VERBOTEN MACHT, DURCH EINEN ZEUGEN GÜLTIG IST, UM WIEVIEL MEHR IST DAS ERSTE ZEUGNIS, DAS SIE NICHT FÜR IMMER VERBOTEN MACHT, DURCH EINEN ZEUGEN GÜLTIG,
2DAHER HEISST ES:denn er hat an ihr etwas Schändliches gefunden, UND DORTHEISST ES: durch zwei Zeugen &c. soll etwas bestätigt werden, WIE DORT DURCH ZWEI, EBENSO AUCH HIER DURCH ZWEI.
3WENN EIN ZEUGE SAGT, SIE HABE SICH VERUNREINIGT, UND EINER SAGT, SIE HABE SICH NICHT VERUNREINIGT, WENN EINE FRAU SAGT, SIE HABE SICH VERUNREINIGT, UND EINE FRAU SAGT, SIE HABE SICH NICHT VERUNREINIGT, SO MUSS SIE TRINKEN;
4WENN EINER SAGT, SIE HABE SICH VERUNREINIGT, UND ZWEI SAGEN, SIE HABE SICH NICHT VERUNREINIGT, SO MUSS SIE TRINKEN; WENN ZWEI SAGEN, SIE HABE SICH VERUNREINIGT, UND EINER SAGT, SIE HABE SICH NICHT VERUNREINIGT, SO TRINKE SIE NICHT.
5GEMARA. Weshalb folgert er es aus dem Schriftverse: denn er hat an ihr etwas Schändliches gefunden,
6dies geht ja aus [dem Worte] gegen sie hervor, gegen sie, nicht aber bei der Verwarnung, gegen sie, nicht aber beim Sichverbergen!? –
7Dies sagt er auch: so heißt es gegen sie, gegen sie, nicht aber bei der Verwarnung, gegen sie, nicht aber beim Sichverbergen.
8Woher, daß bei einer sonstigen Verunreinigung, ohne Verwarnung und ohne Sichverbergen, ein einzelner Zeuge nicht glaubwürdig ist? Hierbei heißt es etwas und dort heißt es etwas, wie dort durch zwei Zeugen, ebenso auch hierbei durch zwei Zeugen.
9WENN EIN ZEUGE SAGT, SIE HABE SICH VERUNREINIGT. Nur aus dem Grunde, weil jener ihm widerspricht, wenn aber ein anderer ihm nicht widerspricht, so ist ein einzelner Zeuge glaubwürdig;
10woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Und ein Zeuge gegen sie nicht da ist; die Schrift spricht von zwei [Zeugen].
11Du sagst, von zwei, vielleicht ist dem nicht so, sondern von einem? Es heißt:ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten &c.;
12schon aus den Worten: ein Zeuge soll nicht auftreten, weiß ich ja, daß von einem gesprochen wird, wenn es aber auch einzelner heißt, so ist dies eine Hauptnorm, daß überall, wo es ‘Zeuge’ heißt, zwei zu verstehen sind, es sei denn, daß die Schrift ausdrücklich einzelner sagt.
13Der Allbarmherzige sagt nun, daß, wenn zwei [Zeugen] nicht vorhanden sind, sondern nur einer, und sie nicht ertappt worden ist, sie [ihrem Manne] verboten sei. –
14Wieso kann, wenn der einzelne Zeuge nach der Tora glaubwürdig ist, der andere ihm widersprechen, U͑la sagte doch, daß überall, wo die Tora einem einzelnen Zeugen geglaubt hat, er als zwei gilt, und die Worte eines einzelnen sind ja zweien gegenüber ungültig!?
15Vielmehr, sagte U͑la, lese man: trinkt sienicht. Ebenso liest R. Jiçḥaq: trinkt sie nicht. R. Ḥija aber sagt, sie trinke wohl. –
16Gegen R. Ḥija ist ja ein Einwand aus der Lehre U͑las zu erheben!? – Das ist kein Einwand; das eine, wenn gleichzeitig, das andere, wenn nacheinander. –
17Wir haben gelernt: Wenn einer sagt, sie habe sich verunreinigt, und zwei sagen, sie habe sich nicht verunreinigt, so muß sie trinken. Demnach trinkt sie nicht, wenn es einer und einer sind; dies ist eine Widerlegung R. Ḥijas!? –
18R. Ḥija kann dir erwidern: wie ist nach deiner Ansicht der Schlußsatz zu erklären: wenn zwei sagen, sie habe sich verunreinigt, und einer sagt, sie habe sich nicht verunreinigt, so trinkt sie nicht. Demnach muß sie trinken, wenn es einer und einer sind!?
19Vielmehr spricht die ganze Lehre von unzulässigenZeugen, und zwar nach R. Neḥemja, denn es wird gelehrt: R. Neḥemja sagte: Überall, wo die Tora einem einzelnen Zeugen geglaubt hat, richte man sich nach der Mehrheit der Personen. Zwei Frauen gegenüber einem Manne haben somit dieselbe Bedeutung wie zwei Männer gegenüber einem Manne.
20Manche sagen: Wenn der einzelne Zeuge zuerst gekommen ist, gelten auch hundert Frauen als ein Zeuge,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.