Sota — Blatt 3b
1Und R. A͑qiba!? — Der Allbarmherzige sollte doch an ihr geschrieben haben und nichts weiter, wenn es aber auch heißt: verunreinige er sich, so ist auch dies zu entnehmen. —
2Und R. Jišma͑él!? — Da er an ihr geschrieben hat, so schrieb er auch: verunreinige er sich. Dies nach einer Lehre R. Jišma͑éls, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Jeder Abschnitt, der gelehrt und wiederholt worden ist, ist nur wegen einer darin vorkommenden Neuerung wiederholt worden.
3«Ewig haltet sie zur Arbeit, dies ist freigestellt — so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, es sei Pflicht.»
4Was ist der Grund R. Jišma͑éls? — Da es heißt: du sollst keine Seele am Leben lassen, so muß er auch schreiben: ewig haltet sie zur Arbeit, um zu lehren, daß, wenn jemand von den übrigen Völkern eine Kenániterin beschlafen und von ihr einen Sohn gezeugt hat, man ihn [als Sklaven] kaufen dürfe.
5Es wird nämlich gelehrt: Woher, daß, wenn jemand von den übrigen Völkern eine Kena͑niterin beschlafen und von ihr einen Sohn gezeugt hat, man diesen als Sklaven kaufen dürfe? Es heißt: und auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch weilen, aus ihnen möget ihr erwerben.
6Man könnte glauben, daß, auch wenn ein Kena͑niter eine von den übrigen Völkern beschlafen und von ihr einen Sohn gezeugt hat, man diesen als Sklaven kaufen dürfe, so heißt es:die sie in eurem Lande gezeugt haben; von denen, die in eurem Lande gezeugt worden sind, nicht aber von denen, die in eurem Lande wohnen. —
7Und R. A͑qiba!? — Dies geht hervor aus [den Worten]: aus ihnen möget ihr erwerben, und wenn es noch heißt: ewig haltet sie zur Arbeit, so deutet dies auf die Pflicht. —
8Und R. Jišma͑él!? — Sie, nicht aber eure Brüder. —
9Und R. A͑qiba!? — Hinsichtlich der Brüder geht dies aus dem Schlusse des Schriftverses hervor: aber bei euren Brüdern, den Kindern Jisraél, darf nicht einer den anderen mit schwerer Arbeit knechten. —
10Und R. Jišma͑él!? — Da es sie heißt, so heißt es auch euren Brüdern. Dies nach einer Lehre der Schule R. Jišma͑éls, denn m der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Jeder Abschnitt, der gelehrt und wiederholt worden ist, ist nur wegen einer darin vorkommenden Neuerung wiederholt worden.
11R. Ḥisda sagte: Hurerei im Hause ist wie Fäulnis für den Mohn. Ferner sagte R. Ḥisda: Zank im Hause ist wie Fäulnis für den Mohn. Beides gilt jedoch nur von der Frau, beim Manne aber ist nichts dabei.
12Ferner sagte R. Ḥisda: Zuerst, bevor die Jisraéliten gesündigt haben, ruhte die Göttlichkeit über jedem einzelnen besonders, denn es heißt: denn der Herr, dein Gott, zieht in deinem Lager einher; nachdem sie aber gesündigt haben, wich die Göttlichkeit von ihnen, denn es heißt: daß er nicht etwas Schändliches an dir sehe und sich von dir zurückziehe.
13R. Šemuél b. Naḥmani sagte im Namen R. Jonathans: Wer ein Gebot auf dieser Welt ausübt, den empfängt es in der zukünftigen Welt und geht vor ihm einher, wie es heißt: deine Gerechtigkeit wird vor dir hergehen. Wer ein Verbot auf dieser Welt übertritt, den umschlingt es am Tage des Gerichtes und geht vor ihm einher, wie es heißt: es krümmen sich die Pfade ihres Laufes, sie steigen auf in die Öde und kommen um.
14R. Elie͑zer sagt: Es hängt sich an ihn wie ein Hund, denn es heißt: er war ihr nicht zuwillen, sich mit ihr zu legen und mit ihr zusammen zu sein; sich mit ihr zu legen, auf dieser Welt, und mit ihr zusammen zu sein, in der zukünftigen Welt.
15Dort haben wir gelernt: Man könnte folgern: wenn das
16erste Zeugnis, das sie nicht für immer verboten macht, nicht durch weniger als zwei Zeugen gültig ist, um wieviel weniger ist das letzte Zeugnis, das sie für immer verboten macht, durch weniger als zwei Zeugen gültig,
17daher heißt es: und ein Zeuge gegen sie nicht da ist, irgend [ein Zeugnis] gegen sie.
18Demnach könnte man [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere folgern: wenn das letzte Zeugnis, das sie für immer verboten macht, durch einen Zeugen gültig ist, um wieviel mehr ist das erste Zeugnis, das sie nicht für immer verboten macht, durch einen Zeugen gültig,
19daher heißt es: denn er hat an ihr etwas Schändliches gefunden, und dort heißt es: durch zwei Zeugen oder durch drei Zeugen soll etwas bestätigt werden; wie dort das etwas durch zwei Zeugen [bestätigt werden muß], ebenso auch hierbei durch zwei. —
20Ist dies denn aus [den Worten:] denn er hat an ihr etwas Schändliches gefunden, zu entnehmen, dies wird ja gefolgert aus gegen sie, nicht aber bei der Verwarnung, gegen sie, nicht aber beim Sichverbergen!? —
21Dies sagt er auch: so heißt es gegen sie, gegen sie, nicht aber bei der Verwarnung, gegen sie, nicht aber beim Sichverbergen.
22Woher, daß bei einer sonstigen Verunreinigung, ohne Verwarnung und ohne Sichverbergen, ein einzelner Zeuge nicht glaubwürdig sei? Hierbei heißt es: denn er hat an ihr etwas Schändliches gefunden, und dort heißt es: durch zwei Zeugen oder durch drei Zeugen soll etwas bestätigt werden, wie dort das etwas durch zwei Zeugen [bestätigt werden muß], ebenso auch hierbei durch zwei Zeugen.
23Die Rabbanan lehrten: Das erste Zeugnis ist das Zeugnis über das Sichverbergen, das letzte Zeugnis ist das Zeugnis über die Verunreinigung. —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.