Sota — Blatt 6b

1wenn sie sagt, sie habe sich verunreinigt, und wenn Zeugen bekunden, daß sie sich verunreinigt habe.

2Wann sollen die Zeugen bekundet haben, wollte man sagen, bevor es geheiligtworden ist, so sollte es doch profan werden, doch wohl nachdem es geheiligt worden ist.

3Einleuchtend ist es, wenn du sagst, das Wasser prüfe sie, denn [ihr Opfer] ist zu heiligen und darzubringen, und da die Heiligung von vornherein gültig war, so muß es verbrannt werden;

4wenn du aber sagst, das Wasser prüfe sie nicht, so stellt es sich ja rückwirkend heraus, daß die Heiligung von vornherein ungültig war, und es sollte profan werden!?

5R. Jehuda aus Disqarta erwiderte: Wenn sie im Tempelhofe gehurt hat; die Heiligung war von vornherein gültig.

6R. Mešaršeja wandte ein: Die jungen Priester begleiten sie ja!? — Wenn sie mit den jungen Priestern seihst gehurt hat.

7R. Aši erwiderte: Wenn sie austreten mußte, und die jungen Priester hängen ihr ja nicht am Kopftuche.

8R. Papa erwiderte: Tatsächlich wie wir zuerst erklärthaben, wenn du aber einwendest, es sollte profan werden, so [ist zu erwidern:] dieserfolge rabbanitisch, weil zu berücksichtigen ist, man könnte sagen, das Heilige dürfe aus den Dienstgefäßen heraus profan werden.

9R. Mari wandte ein: Ist ihr Speisopfer bevor es durch das Gefäß geheiligt worden ist unrein geworden, so ist es gleich allen anderen Speisopfernauszulösen, und wenn, nachdem es durch das Gefäß geheiligt worden ist, gleich allen anderen Speisopfern zu verbrennen.

10Wenn die Handvoll geheiligt ist, und bevor sie zur Darbringung gekommen ist, er oder sie gestorbenist, so ist sie wie bei allen anderen Speisopfern zu verbrennen.

11Wenn die Handvoll dargebracht ist, und bevor es zum Essen des Zurückbleibendengekommen ist, er oder sie gestorben ist, so darf es gleich allen anderen Speisopfern gegessen werden, denn es wurde von vornherein wegen eines Zweifels dargebracht, und der Zweifel ist gesühnt und vorüber.

12Wenn Zeugen kommen [und bekunden], daß sie unrein ist, so ist ihr Speisopfer zu verbrennen; werden die Zeugen als Falschzeugenüberführt, so ist ihr Speisopfer profan. —

13Du sprichst von überführten Falschzeugen, Falschzeugen sindbekannt.

14Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Šešeth, aber nicht wegen des von ihm angegebenen Grundes:

15Rein, nicht aber, wenn gegen sie Zeugen in überseeischen Ländern vorhandensind:

16und rein, nicht aber, wenn ihr ein Verdienst beigestandenhat;

17sie, nicht aber, wenn Mondspinnerinnen sich mit ihr befassen. —

18Und R. Šimo͑n, zugegeben, daß er das und nicht auslegt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.