Sukka — Blatt 13a
1Da er übelriechend wird, könnte man [die Festhütte] verlassen und fortgehen.
2R. Ḥanan b. Raba sagte: Dornen und Disteln dürfen als Hüttenbedachung verwendet werden. Abajje sagte: Dornen dürfen als Hüttenbedachung verwendet werden, Disteln nicht. – Aus welchem Grunde? – Da ihre Blätter abfallen, könnte man [die Festhütte] verlassen und fortgehen.
3R. Gidel sagte: Der untere Quirl der Dattelpalme darf als Hüttenbedachung verwendet werden, obgleich [das Geäst] verbunden ist, denn die natürliche Bindung ist keine Bindung, selbst wenn man es nachher zusammenbindet, denn das Zusammenbinden des Zusammenhaltenden ist kein Zusammenbinden.
4R. Ḥisda sagte im Namen des Rabina b. Šila: Der Quirl der Sträucher darf als Hüttenbedachung verwendet werden, obgleich [das Geäst] verbunden ist, denn die natürliche Bindung ist keine Bindung, selbst wenn man es nachher zusammenbindet, denn das Zusammenbinden des Zusammenhaltenden ist kein Zusammenbinden.
5Ebenso wird auch gelehrt: Rohr und Geäst dürfen als Hüttenbedachung verwendet werden. – Vom Rohr ist es ja selbstverständlich!? – Lies: Rohr vom Geäst darf als Hüttenbedachung verwendet werden.
6Ferner sagte R. Ḥisda im Namen des Rabina b. Šila: Mit Sumpflattich genügt man seiner Pflicht am Pesaḥfeste.
7Man wandte ein: Ysop, aber kein griechischer Ysop, kein Schminkysop, kein Waldysop, kein römischer Ysop oder sonst ein Ysop mit einem Beinamen!?
8Abajje erwiderte: Was vor der Gesetzgebung verschiedene Namen hatte, und die Tora darauf geachtet hat, bei dem gibt es auch einen Beinamen, dieser aber hatte vor der Gesetzgebung überhaupt keine verschiedenen Namen.
9Raba erwiderte: Auch dieser heißt schlechthin Lattich, und nur deshalb nennt man ihn Sumpflattich, weil er im Sumpfe zu finden ist.
10R. Ḥisda sagte: Das Zusammenbinden von einem [Teile] heißt nicht Zusammenbinden, bei dreien heißt es Zusammenbinden, über zwei streiten R. Jose und die Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: Beim Gebote vom Ysop sind drei Strünke erforderlich, die drei Stengel haben. R. Jose sagt, beim Gebote vom Ysop seien drei Stengel erforderlich; als Rest genügen zwei und als Stumpf irgend wieviel.
11Er war also der Ansicht, wenn zwei als Rest, so genügen zwei auch von vornherein, und nur als besondere Gebotsbefolgung lehre er drei. Wenn nun nach R. Jose drei als besondere Gebotsbefolgung, so sind ja nach den Rabbanan drei unerläßlich.
12Es wird ja aber gelehrt: R. Jose sagte: Wenn das Ysopbündel von vornherein nur zwei oder als Rest nur einen hat, so ist es untauglich; es ist nur dann tauglich, wenn es von vornherein drei und als Rest zwei hat!? – Wende es um: nach R. Jose sind drei unerläßlich, nach den Rabbanan drei nur als besondere Gebotsbefolgung.
13Es wird auch gelehrt: Wenn das Ysopbündel von vornherein zwei und als Rest einen [Stengel] hat, ist es tauglich; untauglich ist es nur dann, wenn es von vornherein oder als Rest nur einen hat. –
14Wieso untauglich, wenn einen als Rest, du sagtest ja, wenn es einen als Rest, sei es tauglich!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.