Sukka — Blatt 33b
1Wenn an zwei oder drei Stellen, so ist sie ja scheckig und untauglich!?–
2Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Oder deren Beeren mehr sind als die Blätter, so ist sie untauglich. R. Ḥisda sagte: Folgendes sagte unser großer Meister, Gott stehe ihm bei: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn die Beeren [schon] schwarz sind, wenn aber die Beeren [noch] grün sind, so ist dies eine besondere Art der Myrte, und sie ist tauglich.
3R. Papa sagte: Rote gleichen schwarzen, denn R. Ḥanina sagte: Das schwarze Blut ist eigentlich rot, nur hat es einen Stich bekommen.
4HAT MAN SIE VERMINDERT, SO IST SIE TAUGLICH. Wann vermindert: wollte man sagen, bevor man [den Strauß] zusammengebunden hat, so ist es ja selbstverständlich, und wenn nachdem man ihn zusammengebunden hat, so war sie ja vorher verdrängt, somit wäre hieraus zu entnehmen, daß die frühere Verdrängung nicht als Verdrängung gelte? –
5Tatsächlich nachdem man ihn zusammengebunden hat, nur ist er der Ansicht, das Zusammenbinden sei nichts weiter als eine Zubereitung, und die bloße Zubereitung ist bedeutungslos.
6JEDOCH DARF MAN SIE NIGHT AM FESTTAGE VERMINDERN. Wenn man aber übertreten und sie abgepflückt hat, so ist sie demnach brauchbar; wann sind [die Beeren] schwarz geworden: wenn bereits am vorangehenden Tage, so war sie ja vorher verdrängt,
7somit wäre hieraus zu entnehmen, daß die frühere Verdrängung nicht als Verdrängung gelte, doch wohl erst am Festtage; es war also tauglich und wurde verdrängt, somit wäre hieraus zu entnehmen, daß, was tauglich war und verdrängt worden ist, wieder tauglich werden könne? –
8Nein, tatsächlich, wenn sie bereits vorher schwarz waren, somit ist hieraus zu entnehmen, daß die frühere Verdrängung nicht als Verdrängung gelte, nicht aber ist hieraus zu entnehmen, daß, was tauglich war und verdrängt worden ist, wieder tauglich werden könne.
9Die Rabbanan lehrten: Man darf sie am Feste nicht vermindern. Im Namen des R. Elie͑zer b. R. Šimo͑n sagten sie, man dürfe sie vermindern, – Man richtet ja aber eine Sache am Festtage her!?
10R. Aši erwiderte: Wenn man sie zum Essen abpflückt, und R. Elie͑zer b. R. Šimo͑n ist der Ansicht seines Vaters, die unbeabsichtigte Tätigkeitsei erlaubt. –
11Abajje und Raba sagen ja aber beide, R. Šimo͑n pflichtete bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen ohne zu töten!? –
12Hier handelt es sich um den Fall, wenn man noch eine andere Hoša͑na hat.
13Die Rabbanan lehrten: Hat sich das Gebinde am Feste gelöst, so binde man [den Feststrauß] wie ein Kräuterbündel zusammen. – Warum denn, man kann ja eine Schleife machen!? – Hier ist die Ansicht R. Jehudas vertreten, welcher sagt, die Schleife gelte als richtiger Knoten.
14Nach R. Jehuda ist ja aber ein richtiges Zusammenbinden erforderlich!? – Dieser Tanna ist seiner Ansicht in einer Hinsicht, und streitet gegen ihn in der anderen Hinsicht.
15DIE GERAUBTE ODER VERDORRTE BAGHWEIDE IST UNTAUGLICH; DIE VON EINER AŠERA ODER EINER ABTRÜNNIGEN STADT HERRÜHRENDE IST UNTAUGLICH. DEREN SPITZE ABGEBROCHEN IST, DEREN BLÄTTER ABGETRENNT SIND, UND DIE ÇAPHÇAPHA SIND UNTAUGLICH. DIE WELKE, DEREN BLÄTTER ZUM TEIL ABGELÖST SIND, UND DIE WIESENWEIDE SIND UNTAUGLICH.
16GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Bachweiden, die am Bache wachsen. Eine andere Erklärung: Bachweiden, deren Blätter länglich sind, wie ein Bach.
17Ein Anderes lehrt: Bachweiden; ich weiß dies nur von Bachweiden, woher dies auch von den Wiesenweiden und den Bergweiden? Es heißt Bachweiden, jede Art.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.