Sukka — Blatt 38a
1daß sogar das Nebensächliche des Gebotes Heimsuchungen zurückhält: das Schwingen ist ja nur Nebensächliches des Gebotes, dennoch hält es böse Winde und Taue zurück. Raba sagte: Ebenso auch der Feststrauß. R. Aḥa b. Ja͑qob schwang ihn hin und her und sprach: Dies ist ein Pfeil in die Augen des Satans. Das ist aber nicht tunlich, weil man ihn dadurch reizt.
2WER SICH AUF DER REISE BEFUNDEN UND DEN FESTSTRAUSS ZU NEHMEN KEINE GELEGENHEIT HATTE, NEHME IHN SOBALD ER NACH HAUSE KOMMT, SOGAR BEI TISCHE. HAT ER IHN MORGENS NICHT GENOMMEN, SO NEHME ER IHN ABENDS, DENN [DAS GEBOT] DES FESTSTRAUSSES ERSTRECKT SICH AUF DEN GANZEN TAG.
3GEMARA. Du sagst, man nehme ihn bei Tische, wonach man seinetwegen [die Mahlzeit] unterbreche; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Hat man sie begonnen, so unterbreche man nicht!? R. Saphra erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn noch am Tage Zeit vorhanden ist, das andere, wenn am Tage keine Zeit mehr vorhanden ist.
4Raba erwiderte: Was ist dies überhaupt für ein Widerspruch: Vielleicht gilt das eine von [einem Gebote] der Tora und das andere von einem rabbanitischen!? Vielmehr, sagte Raba, will man auf einen Widerspruch hinweisen, so weise man auf folgenden Widerspruch hin: [er] nehme ihn, sobald er nach Hause kommt, wonach er [die Mahlzeit] unterbreche, und nachher lehrt er: hat er ihn morgens nicht genommen, so nehme er ihn abends, wonach er sie nicht unterbreche!?
5R. Saphra erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn noch am Tage Zeit vorhanden ist, und das andere, wenn am Tage keine Zeit mehr vorhanden ist.
6R. Zera sprach: Was ist dies für ein Einwand: vielleicht ist es tatsächlich Gebot, [die Mahlzeit] zu unterbrechen, hat man sie aber nicht unterbrochen, so nehme man ihn abends, denn [das Gebot] des Feststraußes erstreckt sich auf den ganzen Tag. Vielmehr, sagte R. Zera, tatsächlich, wie wir zuerst erklärt haben, wenn du aber erwiderst, das eine sei [ein Gebot] der Tora und das andere ein rabbanitisches, so handelt es sich hier um den zweiten Festtag, der ebenfalls rabbanitisch ist.
7Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: wer sich auf der Reise befunden und den Feststrauß zu nehmen keine Gelegenheit hatte; wollte man sagen, am ersten Tage, so ist es ja nicht erlaubt.
8WENN EINEM EIN SKLAVE, EINE FRAU, ODER EIN MINDERJÄHRIGER [DAS LOBLIED] VORLIEST, SO SPRECHE ER IHNEN NACH, WAS SIE IHM VORLESEN, UND FLUCH TREFFE IHN. WENN EIN ERWACHSENER IHM VORLIEST, SO ANTWORTE ER NUR ‘HALLELUJA’. IN ORTEN, WO ES ÜBLICH IST, SIE ZU WIEDERHOLEN, WIEDERHOLE MAN SIE, SIE EINMAL ZU LESEN, LESE MAN SIE EINMAL, NACHHER DEN SEGEN ZU SPRECHEN, SPRECHE MAN NACHHER DEN SEGEN; ALLES NACH DEM LANDESBRAUCHE.
9GEMARA. Die Rabbanan lehrten: In der Tat sagten sie, ein [minderjähriger] Sohn könne für seinen Vater, ein Sklave für seinen Herrn und eine Frau für ihren Mann den [Tisch]segen sprechen, aber die Weisen sagten: Fluch treffe den, dem seine Frau oder seine Kinder den [Tisch]segen vorsprechen.
10Raba sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.