Sukka — Blatt 41a

1besteht nur über männliche [Tiere], über weibliche aber stimmen alle überein, daß man sie nur durch geschlachtete und nicht durch lebendige ausweihen darf, mit Rücksicht darauf, man könnte sie in ganzen Herden züchten.

2R. Aši sagte: Jener Streit besteht nur über die originäre Frucht, über den Erlös aber stimmen alle überein, sowohl im Kaufwege als auch durch Ausweihung. Weshalb aber gebraucht er [den Ausdruck] ‘kaufen’? Da er im Anfangssatze [den Ausdruck] ‘kaufen’ gebraucht, gebraucht er auch im Schlußsatze [den Ausdruck] ‘kaufen’.

3Rabina wandte gegen R. Aši ein: Wie mache man es, wenn man einen Sela͑ vom Erlöse von Siebentjahrs[frucht] hat und dafür ein Hemd kaufen will? Man gehe zu einem bekannten Krämer und spreche zu ihm: ‘Gib mir für einen Sela͑ Früchte’, und wenn dieser sie ihm gibt, spreche man: ‘Diese Früchte seien dir geschenkt’; und jener sage: ‘Da hast du diesen Sela͑ als Geschenk’; alsdann darf man dafür kaufen, was man wünscht. Hier handelt es sich ja um den Erlös, dennoch lehrt er, nur im Kaufwege, nicht aber durch Ausweihung!?

4Vielmehr, sagte R. Aši, der Streit besteht nur über den Erlös, über die originäre Frucht aber stimmen alle überein, nur im Kaufwege, nicht aber durch Ausweihung. – Er lehrt ja aber: sowohl Siebentjahrs[frucht] als auch zweiter Zehnt!? – Unter ‘Siebentjahrs[frucht]’ ist der Erlös der Siebentjahrs[frucht] zu verstehen.

5Wolltest du nicht so erklären, so wäre unter ‘Zehnt’ ebenfalls der originäre Zehnt zu verstehen, während es doch heißt: du sollst das Geld in deiner Hand binden. Vielmehr ist der Erlös des Zehnten zu verstehen, ebenso ist der Erlös der Siebentjahrs[frucht] zu verstehen.

6ANFANGS WURDE DER FESTSTRAUSS IM TEMPEL ALLE SIEBEN TAGE UND IN DER PROVINZ NUR EINEN TAG GENOMMEN; NACHDEM ABER DER TEMPEL ZERSTÖRT WURDE, ORDNETE R. JOḤANAN B.ZAKKAJ AN, DASS DER FESTSTRAUSS AUCH IN DER PROVINZ ALLE SIEBEN TAGE GENOMMEN WERDE, ZUR ERINNERUNG AN DEN TEMPEL,

7UND DASS AM GANZEN SCHWINGETAGE [FRISCHE FELDFRUCHT] VERBOTEN SEI.

8GEMARA. Woher, daß wir Anordnungen zur Erinnerung an den Tempel treffen? R. Joḥanan erwiderte: Es heißt: siehe, ich will dir einen Verband anlegen, dich von deinen Wunden heilen, Sprach des Herrn, weil sie dich eine Verstossene nennen, Çijon, um die sich niemand kümmert; «um die sich niemand kümmert», demnach kümmere man sich wohl.

9DASS AM GANZEN SCHWINGETAGE. Aus welchem Grunde? – Gar schnell könnte der Tempel erbaut werden, und man würde sagen: Im Vorjahre aßen wir frische [Feldfrucht] mit dem Aufleuchten des Ostens, ebenso wollen wir auch jetzt mit dem Aufleuchten des Ostens essen. Man würde aber nicht bedenken, daß im Vorjahre, wo keine Schwingegarbe [dargebracht wurde], das Aufleuchten des Ostens die Erlaubnis bewirkt hat, in diesem Jahre aber, wo die Schwingegarbe [darzubringen] ist, die Schwingegarbe die Erlaubnis bewirkt. –

10Wann sollte der Bau des Tempels fertig werden: wenn erst am sechzehnten [Nisan], so ist es ja schon mit dem Aufleuchten des Ostens erlaubt, und wenn bereits am fünfzehnten, so ist es ja von Mittag ab erlaubt, denn wir haben gelernt, den Fernwohnenden war es von Mittag ab erlaubt, weil das Gericht bei [der Darbringung] nicht lässig war!? –

11In dem Falle, wenn er nachts oder kurz vor Sonnenuntergang fertig wird. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: R. Joḥanan b. Zakkaj verfügte dies nach der Ansicht R. Jehudas, welcher sagt [am sechzehnten] sei es nach der Tora verboten, denn es heißt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.