Sukka — Blatt 44b

1eines für den Tempel und eines für die Provinz.

2R. Ami sagte: Für die Bachweide ist die bestimmte Größe erforderlich, sie darf nur allein genommen werden, und man genügt seiner Pflicht nicht mit der Bachweide des Feststraußes. –

3Wenn der Meister sagt, sie dürfe nur allein genommen werden, ist es ja selbstverständlich, daß man seiner Pflicht nicht durch die Bachweide des Feststraußes genüge!? – Man könnte glauben, nur wenn man sie nicht hochhebt und wiederum hochhebt, nicht aber wenn man sie hochhebt und wiederum hochhebt, so lehrt er uns. R. Ḥisda aber sagte im Namen R. Jiçḥaqs: Man genügt am ersten Tage des Festes seiner Pflicht mit der Bachweide des Feststraußes. –

4Welches ist die bestimmte Größe? R. Naḥman erwiderte: Drei feuchte blättrige Zweiglein. R. Šešeth sagte: Selbst ein Zweiglein und ein Blatt. – Ein Zweiglein und ein Blatt, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr: selbst ein Zweiglein mit einem Blatte.

5Ajbu erzählte: Als ich einst vor R. Jiçhaq stand, brachte ihm jemand eine Bachweide, und er schlug sie, ohne den Segen zu sprechen. Er ist also der Ansicht, sie sei ein Brauch der Propheten. Ajbu und Ḥizqija, die Söhne der Tochter Rabhs, brachten Rabh eine Bachweide, und er schlug sie, ohne den Segen zu sprechen. Er ist also der Ansicht, sie sei ein Brauch der Propheten.

6Abju erzählte: Als ich einst vor R. Elie͑zer b. Jiçḥaq stand, kam jemand vor ihn und sprach: Ich besitze Dörfer, ich besitze Gärten und ich besitze Oliven; da kamen [im Siebentjahre] Dorfbewohner, gruben die Gärten um und aßen [dafür] von den Oliven; ist dies recht oder nicht? Dieser erwiderte: Es ist nicht recht. Als jener ihn verließ und fortging, sprach dieser: Bereits vierzig Jahre wohne ich in diesem Lande, und noch nie sah ich jemand, der so sehr auf rechten Pfaden wandelt, wie dieser Mann. Hierauf kam er wieder und dieser sprach zu ihm: Gib die Oliven den Armen frei, und denen, die die Gärten umgruben, gib einige Kupfermünzen. –

7Ist denn das Umgraben im Siebentjähre erlaubt, es wird ja gelehrt: Im siebenten Jahre sollst da es unbestellt und brach lassen; unbestellt, nicht umgraben; und brach, nicht entsteinigen. R. U͑qaba b. Ḥama erwiderte: Es gibt zweierlei Arten des Umgrabens: die Ritzen ausfüllen und die Bäume kräftigen; die Bäume kräftigen ist verboten, die Ritzen ausfüllen ist erlaubt.

8Ajbu sagte im Namen des R. Elea͑zar b. Çadoq: Man gehe am Vorabend des Šabbaths nicht mehr als drei Parasangen. R. Kahana sprach: Dies nur nach Hause, wenn aber nach der Herberge, so rechnet man mit dem, was man bei sich hat.

9Manche lesen: R. Kahana sprach: Sogar in dem Falle, wenn man nach Hause geht. R. Kahana erzählte: Mir passierte es, daß ich nicht einmal Bratfische vorfand.

10WIE VERFÄHRT MAN MIT DEM GEBOTE DES FESTSTRAUSSES. Ein Schüler rezitierte vor R. Naḥman: Sie ordnen sie auf dem Dache des Säulenganges. Da sprach dieser zu ihm:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.