Sukka — Blatt 46b

1ein volles aber nimmt nicht mehr auf; beim Heiligen, gepriesen sei er, nimmt aber das Volle auf und das Leere nimmt nicht auf, denn es heißt: wenn du hören wirst &c; wenn du bereits gehört hast, wirst du hören, wenn aber nicht, so wirst du nicht hören. Eine andere Erklärung: Hast du das Alte gehört, so wirst du auch das Neue hören,wendet sich aber dein Herz weg, so wirst du nichts mehr hören.

2GLEICH DARAUF RISSEN DIE KINDER &C. R. Joḥanan sagte: Der Etrog ist am siebenten [Festtage zum Essen] verboten und am achten erlaubt; die Festhütte aber ist sogar am achten [zur Nutznießung] verboten. Reš Laqiš aber sagt, der Etrog sei auch am siebenten erlaubt. –

3Worin besteht ihr Streit!? – Dieser ist der Ansicht, er sei nur für das Gebot abgesondert worden, und jener ist der Ansicht, er sei für alle Festtage abgesondert worden.

4Reš Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Gleich darauf rissen die Kinder ihre Palmenzweige heraus und aßen ihre Etrogim. Dies gilt wohl auch von den Erwachsenen!? – Nein, nur Kinder.

5Manche lesen: R. Joḥanan wandte gegen R. Laqiš ein: Gleich darauf rissen die Kinder ihre Palmenzweige heraus und aßen ihre Etrogim. Nur Kinder, Erwachsene aber nicht!? – Nein, dasselbe gilt auch von Erwachsenen, und nur deshalb lehrt er es von den Kindern, weil dies das Gewöhnliche ist.

6R. Papa sprach zu Abajje: Womit ist nach R. Joḥanan die Festhütte anders als der Etrog?

7Dieser erwiderte: Die Festhütte ist, da sie noch bei Abenddämmerung gebraucht werden kann, denn wenn man eine Mahlzeit abhalten will, muß man sich in diese setzen und essen, noch für die Abenddämmerung abgesondert, und da sie für die Abenddämmerung abgesondert ist, ist sie auch für den ganzen achten Tag abgesondert; der Etrog aber, der für die Abenddämmerung nicht mehr brauchbar ist, ist für die Abenddämmerung auch nicht abgesondert, so mit ist er für den ganzen achten Tag nicht abgesondert.

8Levi aber sagt, der Etrog sei sogar am achten verboten. Der Vater Šemuéls sagt, der Etrog sei am siebenten verboten und am achten erlaubt. Der Vater Šemuéls bekannte sich zur Ansicht Levis, und R. Zera bekannte sich zur Ansicht des Vaters Šemuéls. R. Zera sagte nämlich, es sei verboten, einen untauglich gewordenen Etrog innerhalb der sieben [Festtage] zu essen.

9R. Zera sagte: Man darf am ersten Festtage seinem Kinde die Hošana nicht geben, weil ein Kind wohl erwerben, nicht aber zueignen kann, und es ergibt sich dann, daß man mit einem fremden Feststrauße seiner Pflicht genügt.

10Ferner sagte R. Zera: Man darf nicht einem Kinde etwas versprechen und es ihm nicht geben, weil man es dadurch lügen lehrt, denn es heißt: sie gewöhnen ihre Zunge, Lügen reden.

11Der Streit zwischen R. Joḥanan und R. Šimo͑n [b. Laqiš:] Es wurde gelehrt: Hat man sieben Etrogim für die sieben Festtage abgesondert, so kann man, wie Rabh sagt, mit jedem einzelnen seiner Pflicht genügen und ihn sofort essen, und wie R. Asi sagt, mit jedem einzelnen seiner Pflicht genügen und ihn erst am nächsten Tage essen. Worin besteht ihr Streit? Einer ist der Ansicht, er sei nur für das Gebot abgesondert worden, und einer ist der Ansicht, er sei für den ganzen Tag abgesondert worden. –

12Wie machen wir es, die wir zwei Tage haben? Abajje erwiderte: Am achten, der das Zweifelhafte des Siebenten ist, ist er verboten, am neunten, der das Zweifelhafte des Achten ist, ist er erlaubt. Meremar sagte, selbst am achten, der das Zweifelhafte des siebenten ist, sei er erlaubt.

13In Sura verfuhren sie nach Meremar. R. Šiša, Sohn des R. Idi, verfuhr nach Abajje. Die Halakha ist wie Abajje.

14R. Jehuda sagte im Namen des R. Šemuél b. Šilath im Namen Rabhs: Der achte ist das Zweifelhafte des siebenten, und er gilt daher hinsichtlich der Festhütte als der siebente und hinsichtlich des Segens als der achte. R. Joḥanan sagte, er gelte in dieser Hinsicht und in jener Hinsicht als der achte. Alle stimmen überein, daß man [am achten] in der Festhütte sitze, sie streiten nur,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.