Sukka — Blatt 50a

1somit würde es, wenn man es in einem geweihten [Gefäße] holen würde, durch das Übernachten untauglich werden. Ḥizqija sagte: Die Dienstgefäße heiligen nur, wenn man es beabsichtigt, nur ist hierbei berücksichtigt worden, man könnte glauben, es sei absichtlich geheiligt worden.

2R. Jannaj im Namen R. Zeras sagte: Du kannst auch sagen, für das Wasser gebe es ein festgesetztes Maß, und daß ferner die Dienstgefäße nur beabsichtigt heiligen, nur ist hierbei berücksichtigt worden, man könnte glauben, es sei zur Reinigung von Händen und Füßen gefüllt worden.

3WURDE ES AUSGEGOSSEN ODER AUFGEDECKT &C. Weshalb denn, man sollte es doch durch einen Seiher laufen lassen!? Man muß also sagen daß unsere Mišna nicht die Ansicht R. Neḥemjas vertritt, denn es wird gelehrt: Bei einem Seiher gibt es ein Offenstehen. R. Neḥemja sagte: Nur dann, wenn das untere [Gefäß] offen ist, ist das untere Gefäß aber zugedeckt, so ist es auch, wenn das Obere offen ist, nicht wegen Offenstehens verboten, weil das Schlangengift schwammartig ist und obenauf schwimmt. –

4Du kannst auch sagen, die des R. Neḥemja, denn R. Neḥemja sagt dies zwar von Profanem, sagt er es etwa auch von dem, was für den Höchsten [bestimmt ist]!? Hält etwa R. Neḥemja nicht vom [Schriftverse]: bringe es doch einmal deinem Statthalter, ob er dir dann günstig gesinnt sein oder dir Huld erweisen wird? Spruch des Herrn der Heerscharen.

5FÜNF ODER SECHS [TAGE] FÜR DAS FLÖTEN[SPIEL]. NÄMLICH DAS FLÖTEN[SPIEL] BEI DER WASSERPROZESSION, DAS WEDER DEN ŠABBATH NOCH DEN FEIERTAG VERDRÄNGT.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.