Sukka — Blatt 54b
1Wenn nur den Vorabend des Pesaḥfestes, so ist dies keine Fortlassung, denn hier ist die Ansicht R. Jehudas vertreten, welcher sagt, die dritte Gruppe sei noch nie zum Lesen des Abschnittes ‘Es ist mir lieb, daß der Herr erhört’ herangekommen, weil ihre Menge gering war. –
2Wir haben ja aber festgestellt, daß hier nicht die Ansicht R. Jehudas vertreten ist!? – Vielleicht ist dieser Autor in einem Falle seiner Ansicht, und in einem Falle streitet er gegen ihn. –
3Was läßt er nun außerdem noch fort!? – Er läßt den auf einen Vorabend des Šabbaths fallenden Vorabend des Pesaḥfestes fort, an dem sechs fortfallen und sechs hinzukommen.
4UND NICHT MEHR ALS ACHTUNDVIERZIG. Etwa nicht, an einem auf einen Šabbath fallenden Vorabend des Pesaḥfestes waren es ja nach R. Jehuda einundfünfzig und nach den Rabbanan siebenundfünfzig!? –
5Er lehrt nur von solchen Tagen, die in jedem Jahre vorkommen, vom auf einen Šabbath fallenden Vorabend des Pesaḥfestes lehrt er daher nicht, weil er nicht in jedem Jahre vorkommt. – Aber kommt denn der Vorabend des Šabbaths während des [Hütten]festes in jedem Jahre vor, es kann ja auch der Fall sein, daß er nicht vorkommt, wenn nämlich der erste Tag auf einen Vorabend des Šabbaths fällt!? –
6Wenn der erste Festtag auf einen Vorabend des Šabbaths fällt, verschieben wir ihn. – Aus welchem Grunde? – Wenn der erste Tag des Hüttenfestes auf einen Vorabend des Šabbaths fällt, so fällt der Versöhnungstag auf einen Sonntag, daher verschieben wir ihn. –
7Aber verschieben wir ihn denn, wir haben ja gelernt, das Fett des Šabbathopfers werde am Versöhnungstage dargebracht!?
8Ferner sagte R. Zera: Als wir im Lehrhause in Babylonien waren, sagten wir: Das, was gelehrt wird, an einem auf einen Vorabend des Šabbaths fallenden Versöhnungstage blies man nicht, und am auf einen Šabbathausgang fallenden sprach man nicht den Unterscheidungssegen, ist eine von allen vertretene Ansicht. Als ich nach dort kam, traf ich R. Jehuda, den Sohn des R. Šimo͑n b. Pazi, und er sagte, dies sei nur die Ansicht R. Aqibas. –
9Das ist kein Einwand; dies nach den Rabbanan, und jenes nach den Anderen.
10Es wird nämlich gelehrt: Andere sagen, zwischen einem Wochenfeste und dem anderen, zwischen einem Neujahre und dem anderen, gebe es eine Differenz von (nur) vier Tagen, und in einem Schaltjahre von fünf Tagen.
11Man wandte ein: Wenn der Neumondstag auf einen Šabbath fällt, so verdrängt das [Tages]lied des Neumondtages das des Šabbaths, wenn dem nun so wäre, sollte doch sowohl das des Šabbaths als auch das des Neumondstages gesungen werden!?
12R. Saphra erwiderte: Unter ‘verdrängen’ ist zu verstehen, es gehe voran. – Weshalb denn, von Beständigem und Seltenem geht ja das Beständige voran!?
13R. Joḥanan erwiderte: Damit man wisse, daß der Neumondstag zur richtigen Zeit festgesetzt wurde. – Ist dies denn das Zeichen, dafür gibt es ja ein anderes Zeichen!? Wir haben nämlich gelernt: Die Glieder des beständigen Morgenopfers werden auf die untere Hälfte der Altarrampe, östlich, gelegt, die des Zusatzopfers auf die untere Hälfte der Altarrampe, westlich, und die des Neumond[opfers] unterhalb des Altarsimses.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.