Sukka — Blatt 6b

1Nach der Tora gilt es nur dann als Trennung, wenn die größere Hälfte [des Haares vom Wasser unberührt bleibt] und man darauf achtet, nicht aber, wenn man darauf nicht achtet, jedoch haben sie es auch bei der größeren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, wegen der größeren Hälfte, wo man darauf achtet, und bei der kleineren Hälfte, wo man darauf achtet, wegen der größeren Hälfte, wo man darauf achtet, angeordnet. –

2Sollten sie es doch auch bei der kleineren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, Verbot wegen der kleineren Hälfte, wo man darauf achtet, oder wegen der größeren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, angeordnet haben!? –

3Bei dieser selbst ist es ja nur eine rabbanitische Anordnung, und wir sollten wegen einer Anordnung eine verfügen!?

4Die Lehre von den Umzäunungen, wie wir eben gesagt haben. – Allerdings nach R. Jehuda, wie ist es aber nach R. Meír zu erklären!? –

5Die [überlieferte] Halakha bezieht sich auf die Dehnung, die Verbindung und die schiefe Wand.

6DIE KEINE DREI WÄNDE HAT.

7Die Rabbanan lehrten: Zwei vorschriftsmäßig, und für die dritte reicht eine Handbreite; R. Šimo͑n sagt, drei vorschriftsmäßig, und für die vierte reicht auch eine Handbreite. –

8Worin besteht ihr Streit? – Die Rabbanan sind der Ansicht, die überlieferte [Schreibart] sei maßgebend, und R. Šimo͑n ist der Ansicht, die Lesart sei maßgebend.

9Die Rabanan sind der Ansicht, die überlieferte [Schreibart] sei maßgebend, und es heißt: in einer Hütte, in einer Hütte, in Hütten, das sind vier;

10zwei [Wände] vorschriftsmäßig und die dritte hat die [überlieferte] Halakha auf eine Handbreite herabgesetzt.

11R. Šimo͑n ist der Ansicht, die Lesart sei maßgebend, und es heißt: in Hütten, in Hütten, in Hütten, das sind sechs; eines ist an sich nötig, sodaß vier zurückbleiben: drei Wände vorschriftsmäßig und die vierte hat die [überlieferte] Halakha auf eine Handbreite herabgesetzt.

12Wenn du willst, sage ich: alle sind der Ansicht, die Lesart sei maßgebend, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, auch für die Hüttenbedachung sei ein Schriftvers nötig, und einer ist der Ansicht, für die Hüttenbedachung sei kein Schriftvers nötig.

13Wenn du willst, sage ich: alle sind der Ansicht, die überlieferte [Schreibart] sei maßgebend, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, die [überlieferte] Halakha sei zur Verminderung da, und einer ist der Ansicht, die Halakha sei zur Hinzufügung da.

14Wenn du aber willst, sage ich: alle sind der Ansicht, die [überlieferte] Halakha sei zur Verminderung da, ferner auch, daß die überlieferte [Schreibart] maßgebend sei, und ihr Streit besteht darin, ob auch der erste [Schriftvers] zur Forschung verwendet werde: einer ist der Ansicht, auch der erste sei zur Forschung zu verwenden, und einer ist der Ansicht, der erste sei nicht zur Forschung zu verwenden.

15R. Mathna erklärte: Der Grund R. Šimons ist aus folgendem zu entnehmen : und eine Hütte wird da sein als Schatten vor der Hitze tagsüber und als Zuflucht und Obdach vor Unwetter und Regen.

16Wo kommt nun diese Handbreite hin? Rabh erwiderte: Man setze sie an die vorstehende [Wand].

17R. Kahana und R. Asi sprachen zu Rabh:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.