Sukka — Blatt 7a

1Sollte man sie doch in einem schrägen Winkel stellen!? Da schwieg Rabh.

2Es wurde auch gelehrt: Šemuél sagte im Namen Levis: Man setze sie an die vorstehende [Wand]. Ebenso lehren sie im Lehrhause, man setze sie an die vorstehende [Wand].

3R. Šimo͑n, nach anderen R. Jehošua͑ b. Levi, sagte: Man mache siein einer reichlichen Handbreite und stelle sie weniger als drei Handbreiten von der Wand entfernt, denn weniger als drei [Handbreiten] (von der Wand) entfernt, gilt es als verbunden.

4R. Jehuda sagte: Eine Festhütte, die in der Art eines Durchganges errichtet ist, ist brauchbar, und diese Handbreite stelle man auf die Seite, die ihm beliebt.

5R. Simon, nach anderen R. Jehošuá b. Levi, sagte: Man verwende ein Brett von etwas über vier [Handbreiten] und stelle es weniger als drei [Handbreiten] von der Wand entfernt, denn weniger als drei [Handbreiten] (von der Wand) entfernt, gilt als verbunden. –

6Weshalb ist da eine reichliche Handbreite ausreichend, hierbei aber vier [Handbreiten] erforderlich? – Da, wo es zwei vorschriftsmäßige Wände sind, reicht eine reichliche Handbreite aus, hierbei aber, wo es keine zwei vorschriftsmäßige Wände sind, nur wenn es ein Brett von vier [Handbreiten] ist, sonst aber nicht.

7Raba sagte: Sie wird nur durch eine Türform brauchbar.

8Manche lesen: Raba sagte: Sie wird auch durch eine Türform brauchbar.

9Manche lesen: Raba sagte: Auch ist eine Türform erforderlich.

10R. Aši traf R. Kahana, wie er bei einer reichlichen Handbreite noch eine Türform machte; da sprach er zu ihm: Hält denn der Meister nichts von dem, was Raba gesagt hat? Raba sagte nämlich, sie wäre auch durch eine Türform brauchbar? Dieser erwiderte: Ich halte von jener Lesart, nach der Raba gesagt hat, es sei auch eine Türform erforderlich.

11«Zwei vorschriftsmäßig &c.» Raba sagte: Ebenso auch beim Šabbathgesetze: da solches für die Festhütte als Wand gilt, gilt es auch beim Šabbath als Wand.

12Abajje wandte gegen ihn ein: Berücksichtigen wir denn [die Schlußfolgerung] ‘da’, es wird ja gelehrt: Die Wand der Festhütte gleicht der Wand für den Šabbath, nur dürfen die Stäbe keine drei Handbreiten voneinander abstehen.

13Beim Šabbath ist es noch strenger als bei der Festhütte, indem sie beim Šabbath nur dann zulässig ist, wenn das Bestehende mehr ist als das Durchbrochene, was bei der Festhütte nicht der Fall ist.

14Doch wohl beim Šabbath des Hüttenfestes noch strenger als bei der Festhütte, und wir folgern nicht ‘da’!? –

15Nein, strenger an einem gewöhnlichen Šabbath als an einem Šabbath des Hüttenfestes. –

16Demnach sollte er auch lehren : strenger ist es sonst bei der Festhütte als bei der Festhütte am Šabbath, indem sonst für die Festhütte eine reichliche Handbreite erforderlich ist, während bei der Festhütte am Šabbath keine reichliche Handbreite erforderlich ist, vielmehr ist ein Pfosten ausreichend,

17denn du selbst sagtest ja, daß, wenn man auf eine Durchgangsgasse, die einen Pfosten hat, Hüttenbedachung gelegt hat, dies [als Festhütte] brauchbar sei!? –

18Dies [zu lehren] ist nicht nötig; wenn dies vom Leichteren auf das Strengere angewandt wird, um so eher vom Strengeren auf das Leichtere.

19Der Text. Raba sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.