Taanit — Blatt 12a
1Das, was du sagst, es gebe ein Fasten für Stunden, gilt nur in dem Falle, wenn man bis zum Abend nichts kostet. Abajje sprach zu ihm: Dann ist es ja ein richtiger Fasttag!? – In dem Falle, wenn man es sich erst später überlegt hat.
2Ferner sagte R. Ḥisda: Ein Fasten, über das die Sonne nicht untergegangen ist, ist kein Fasten. Man wandte ein: Die Männer der Priesterwache fasten, beenden aber [das Fasten] nicht!? – Da erfolgt es nur als Kasteiung. –
3Komm und höre: R. Elea͑zar b. Çadoq sagte: Ich gehöre zur Familie Senaá vom Stamme Benjamin; einst fiel der Neunte Ab auf einen Šabbath und wir verlegten [das Fasten] auf den Sonntag, beendeten es aber nicht, weil wir an diesem unseren Festtag hatten. – Da erfolgte es ebenfalls nur als Kasteiung. –
4Komm und höre: R. Joḥanan sprach: Ich will im Fasten verweilen, bis ich nach Hause komme. – Er tat dies nur, um sich [der Einladung] des Fürsten zu entziehen.
5Šemuél sagte: Das Fasten, das man sich nicht [am Tage vorher] auferlegt hat, heißt nicht Fasten. – Wie ist es, wenn man [in solchem Fasten] verweilt? Rabba b.Šila erwiderte: Es gleicht einem Blasebalg voll Wind. –
6Wann muß man es sich auferlegen? – Rabh sagt, zur Vesperzeit, und Šemuél sagt, beim Vespergebete. R. Joseph sprach: Die Ansicht Šemuéls ist einleuchtend, denn in der Fastenrolle heißt es: Jedoch kann jeder, wenn es [bereits vorher] bestimmt war, es sich auferlegen.
7Doch wohl beim Gebete auferlegen. – Nein, dann ist [das Essen] verboten.
8Hierüber streiten R. Ḥija und R. Šimo͑n b.Rabbi; einer liest: jesar [auferlegen], und einer liest jeaser [verboten]. – Allerdings stimmt die Lesart jesar mit unserer Erklärung überein, wie ist aber die Lesart jeaser zu erklären? –
9In der Fastenrolle wird gelehrt: Jedoch ist es jedem, wenn es [bereits vorher] bestimmt war, verboten. Zum Beispiel: wenn ein Einzelner sich auferlegt hat, am Montag und am Donnerstag und am Montag des ganzen Jahres [zu fasten], und in der Fastenrolle genannte Feiertage auf diese fallen, so hebt sein Gelübde, wenn es früher erfolgt ist als unsere Anordnung, unsere Anordnung auf, und wenn unsere Anordnung früher erfolgt ist als sein Gelübde, so hebt unsere Anordnung sein Gelübde auf.
10Die Rabbanan lehrten: Bis wann darf man essen und trinken? Bis die Morgenröte aufsteigt – so Rabbi; R. Elea͑zar b.Šimo͑n sagt, bis zum Hahnenruf. Abajje sagte: Dies gilt nur von der Beendigung der Mahlzeit, hat man sie aber beendet, so darf man nicht mehr essen.
11Raba wandte gegen ihn ein: Wenn man die Mahlzeit beendet hat und auf gestanden ist, so darf man wiederum essen!? – Da handelt es sich um den Fall, wenn man die Tafel noch nicht abgeräumt hat. Manche lesen: Raba sagte: Dies nur, wenn man nicht geschlafen hat, hat man aber geschlafen, so darf man nicht mehr essen. Abajje wandte gegen ihn ein: Wenn man geschlafen hat und aufgestanden ist, so darf man wiederum essen!? – Da handelt es sich um den Fall, wenn man nur eingenickt ist. –
12Was heißt ‘eingenickt’? R. Aši erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.